Rettungsgeräte

[830] Rettungsgeräte bei Feuersgefahr, verschiedene Geräte, Apparate und Vorkehrungen, durch die es ermöglicht wird, zu vom Feuer bedrängten Menschen durch verqualmte Räume vorzudringen und sie zu retten. Man benutzt namentlich Mundschwämme, gewöhnliche, auf eine größere Leinenbinde aufgenähte Badeschwämme, die man vor Benutzung mit Essig befeuchtet und dann vor den Mund und die Nasenöffnungen bindet. Zum Schutze der Augen gegen Raucheinwirkungen trägt man Ledermasken, deren Augenöffnungen durch Gläser geschlossen sind. Manchmal dienen hierzu auf gleiche Weise hergestellte Rauchbrillen. Diese höchst einfache Sicherungsvorrichtung genügt nur in wenig verqualmten Räumen. Wo aber starke Rauchentwickelung auftritt oder gar stickende Gase sich entwickeln, benutzt man die Stolzsche Rauchmaske, eine aus Blech hergestellte, das ganze Gesicht bedeckende Maske mit zwei seitwärts angelöteten Rohrausmündungen; die Augenöffnungen sind durch ein Drahtsieb geschlossen. Beim Gebrauch wird an die rückwärts vereinigten Rohre ein luftdichter Schlauch angeschraubt, durch den mittels einer Pumpe dem Feuerwehrmann Luft zugepumpt wird. Die überschüssige und die ausgeatmete Luft entweicht durch die Augenöffnungen, in die wegen der Luftausströmung kein Rauch eindringen kann. Auf ähnlichen Grundsätzen beruhen die Rauchhelme, an die in der Regel noch ein Lederkoller befestigt ist, das um den Hals herum geschlossen wird, um das Eindringen von Rauch zu verhüten. Bei den neuesten Rauchapparaten wird komprimierte Luft in einem Behälter auf dem Rücken mitgetragen und durch eine Reguliervorrichtung die Ein- und Ausatmung geregelt. Bei dem Atmungsapparat von Giersberg wird flüssiger Sauerstoff in einem Gefäß mitgetragen und durch eine sehr sinnreiche Einrichtung zur Einatmung geeignet gestaltet. Zur Rettung von Menschen dienen neben den Leitern (s. Feuerleitern) noch verschiedene Apparate. Der Rettungsschlauch ist ein aus stärkstem Segeltuch hergestellter, in zusammengelegtem Zustande 1 m breiter Schlauch, dessen Länge sich nach den örtlichen Häuserhöhen richtet. An der vordern Seite ist der Schlauch offen, aber durch Schnallen und Lederzungen schließbar. Er wird mittels eines Gestelles oder eiserner starker Haken in ein Fenster eingehängt und unten von einer Anzahl von Feuerwehrmännern vom Hause abgehalten. In einem solchen Schlauche rutschen die zu rettenden Personen ganz ungefährdet nach unten (s. Tafel »Feuerlöschgeräte«, Fig. 6 u. 7). Das Rutschtuch von 2–2,25 m Breite wird wie der Schlauch benutzt, es bildet eine Art Mulde, über die das Abrutschen mit voller Sicherheit vor sich geht. Der Rettungssack ist ein aus Segeltuch hergestellter Sack, an dem starke Leinen angenäht sind; die zu rettenden Personen werden hineingesteckt und mittels einer Seilrolle an einer Leine herabgelassen. Die Seilrolle wird an einem im Innern des Zimmers in die Wand geschlagenen starken Nothaken befestigt. Das Springtuch (Prelldecke) ist ein mindestens 3,5 m langes und 3 m breites, aus doppeltem Segeltuch gefertigtes, an den vier Seiten mit starkem Seil eingefaßtes Tuch, das unten wie oben auf je 20 cm Entfernung der Länge und Breite nach mit starken Hanfgurten vernäht ist. Es wird angewandt, wenn alle andern Möglichkeiten unbedingt ausgeschlossen erscheinen, und wird dann unten auf der Straße auf allen vier Seiten von mindestens 18–20 Mann gehalten. Auf gegebenes Signal springen die zu rettenden Personen in dieses Tuch (Fig. 6). Im Privatbesitz findet man auch andre Rettungsapparate, die leider meist zweifelhafter Natur sind. Dahin gehören Draht- und Strickleitern, Abrutschstangen, feste eiserne Mauerleitern und Seile mit Klemm- und Bremsvorrichtungen (Fig. 2 u. 3). Da sie nur sehr selten in Gebrauch kommen, sind sie im Bedarfsfalle meist verdorben, verrostet, die Seile sind verstockt und mürbe und brechen ab.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 830.
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