Schillerstiftung

[802] Schillerstiftung (Deutsche S.), ein dem Andenken Schillers gewidmeter Verein zur Unterstützung hilfsbedürftiger Schriftsteller und Schriftstellerinnen (nebst deren Hinterbliebenen), die, nach den Worten des Statuts, »für die Nationalliteratur, mit Ausschluß der strengen Fachwissenschaften, verdienstlich gewirkt, vorzugsweise solcher, die sich dichterischer Formen bedient haben«, wurde 10. Nov. 1859 in Dresden gegründet und besteht gegenwärtig aus 24 Zweigstiftungen: in Berlin, Breslau, Brünn, Danzig, Darmstadt, Dresden, Frankfurt a. M., Graz, Hamburg, Heidelberg (vereint mit Mannheim und Karlsruhe), Köln, Königsberg, Leipzig, Linz, Lübeck, München, Nienburg, Offenbach, Prag, Salzburg, Stuttgart, Weimar, Wien u. Zürich. Die Sache wurde zuerst durch J. Hammer (s. d. 1) angeregt, der 1855 in Dresden einen Privatverein zu demselben Zweck ins Leben rief, und erfreute sich dann insbes. der Protektion des Großherzogs Karl Alexander von Weimar. Geleitet wird die Stiftung durch einen auf fünf Jahre zu wählenden Verwaltungsrat von sieben Mitgliedern; desgleichen bestimmen die Zweigvereine als Sitz desselben einen Vorort auf dieselbe Dauer (seit 1905 wiederum Weimar). Das Vermögen der S. erhielt 1859 infolge der vom Major Serre in Dresden veranstalteten Schillerlotterie einen namhaften Zuwachs (über 900,000 Mk.), einen weitern 1905 durch die Sammlungen des Schillerverbandes deutscher Frauen (280,000 Mk.), und betrug 1905: 1,937,327 Mk. und 239,551 Kronen. In demselben Jahre wurden insgesamt Unterstützungen im Betrage von 60,720 Mk. gewährt; davon entfielen 15,270 Mk. auf lebenslängliche, 27,500 Mk. auf vorübergehende Pensionen und 17,950 Mk. auf einmalige Bewilligungen. Mit den Zweigstiftungen belief sich die Gesamtleistung der S. 1905 auf 68,569 Mk. 14 Pf. Vgl. Ziegler, Zur Geschichte der Schillerlotterie (kl. Aufl., Dresd. 1864) und den »45. Jahresbericht der S.«, der eine genaue Darstellung ihrer Geschichte enthält.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 802.
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