Temme

[402] Temme, Jodocus Donatus Hubertus, deutscher Rechtsgelehrter und belletristischer Schriftsteller, geb. 22. Okt. 1798 zu Lette in Westfalen, gest. 14. Nov. 1881 in Zürich, bekleidete seit 1832 verschiedene richterliche Ämter, wurde 1839 Direktor des Stadt- und Landgerichts in Berlin, 1844 nach Tilsit versetzt und 1848 Oberlandesgerichtsdirektor in Münster. Er saß in der preußischen wie in der deutschen Nationalversammlung auf der äußersten Linken und ward 1849 wegen seiner Teilnahme an den Stuttgarter Beschlüssen in einen Hochverratsprozeß verwickelt, zwar nach neunmonatiger Haft vom Schwurgericht freigesprochen, aber im Disziplinarwege 1851 aus dem Staatsdienst entlassen. 1852 folgte er einem Ruf als Professor des Kriminalrechts nach Zürich. Er gab das »Archiv für die strafrechtlichen Entscheidungen der obersten Gerichtshöfe Deutschlands« (Erlang. 1854 bis 1859, 6 Bde.) heraus und schrieb mehrere Lehrbücher des Strafrechts (zuletzt das »Lehrbuch des gemeinen deutschen Strafrechts«, Stuttg. 1876). Daneben entwickelte er im Fach der Kriminalnovelle eine ungewöhnliche Produktivität. Vgl. seine »Erinnerungen« (hrsg. von Born, Leipz. 1882).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 402.
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