Bahn [2]

[179] Bahn, 1) die Richtung in welcher sich etwas bewegt; bes. 2) die krumme Linie, die ein Himmelskörper, zufolge der auf ihn wirkenden Kräfte, beschreiben muß. Diese Kräfte sind Anziehungskräfte, welche theils von der Sonne, theils von den übrigen Planeten des Sonnensystems ausgeübt werden, u. nach dem Newtonschen Anziehungsgesetze umgekehrt den Quadraten der Entfernung u. direct den Massen der anziehenden Körper proportional sind. Die von der Sonne aus auf einen Planeten od. Kometen wirkende Kraft bedingt hauptsächlich die Gestalt der B., während die Einwirkungen der übrigen Planeten nur kleine Störungen erzeugen. Die B. wird im Allgemeinen ein Kegelschnitt sein; 3) die Linie, welche ein Geschoß beschreibt, s. Schießen; 4) die Ebene, worauf eine geordnete Bewegung vor sich geht, daher so v.w. Eisenbahn, Reitbahn; 5) (Bergb.), die Nuth, in welcher die Räder des Laufkarrens, der Tonne, des Kübels etc. gehen; 6) glatte Fläche, so B. des Hammers, Amboßes, Hobels; daher Bahnschläget, Hammer, mit dem die Bahn des großen Schmiedehammers ausgebessert wird; 7) die schräge Fläche längs der Schneide mehrerer eiserner Werkzeuge; 8) der Zwischenraum der abwechselnd links u. rechts gebogenen Zähne eines Sägeblattes; 9) die Vertiefung, welche der Draht beim Durchgehen durch die Walzen macht; 10) bei Zeugen so v.w. Blatt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 179.
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