Forstbeschreibung

[426] Forstbeschreibung, genaue Beschreibung eines Forstes, die bei jedem gut organisirten Forste in 2 Duplicaten, bei dem Förster u. bei der Oberbehörde, vorhanden sein müssen. Dabei sind zu berücksichtigen: Lage, Größe, Art des Bodens, Grenzen u. Grenzzeichen, darin befindliche Flüsse, Bäche u. [426] Teiche, darin od. zunächst liegende Ortschaften, die darin angelegten Werke, Eintheilung des Forstes in Districte, Reviere, Haue, Treiben, Holzstand u. Wuchs- u. Ertragsfähigkeit, Bewirthschaftung des Forstes, jährlicher Materialabgabesatz u. muthmaßlicher Geldertrag, letzter mit Berücksichtigung der Transportmittel, muthmaßliches Ergebniß der sogen. Nebennutzungen, z.B. der Jagd u. Fischerei, der etwa vorhandenen Torf-, Braunkohlen-, Stein-kohlen- u. anderer Lager, Steinbrüche, Lehm-, Sand- u. Mergelgruben, u. wie sie benutzt sind od. es noch werden können, die Rechte des Forstbesitzers u. sogen. dritter Personen, Forstgerechtsame u. Servituten, die aus dem Forste etwa zu reichenden Deputathölzer etc. Der Forstbeschreibung muß vorausgehen die Forstvermessung, die genaue Ausmessung eines Forstes nach seiner Lage, seinem Terrain u. Flächeninhalte sowohl im Ganzen als im Einzelnen, so daß eine Forstkarte darnach gefertigt werden kann. Auf letzter sind nicht blos alle Terraingegenstände, Grenzen u. Grenzzeichen, sondern auch die verschiedenen Holzarten angegeben, welche vorzüglich vorkommen. Die Vermessung geschieht meist dnrch die im Aufnehmen unterrichteten Forstcandidaten u. Jägerbursche, od. durch eigene Forstgeometer (Forstconducteure) mittelst Boussole, od. mit dem Meßtisch.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 426-427.
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