Heubner

[349] Heubner, 1) Heinrich Leonhard, geb. 1780 zu Lauterbach im sächsischen Erzgebirge; studirte seit 1793 in Schulpforta u. seit 1799 in Wittenberg Theologie, habilitirte sich daselbst 1805 u. wurde zugleich 1808 Diakonus an der Stadtkirche, 1811 Professor der Theologie, 1817 Mit- u. 1832 erster Director des Predigerseminars in Wittenberg u. st. daselbst den 12. Febr. 1853; er schr.: Historia antiquior dogmatis de modo salutis tuendae, Wittenb. 1805; Interpretatio miraculorum Novi Testamenti historico-grammatica, ebd. 1807; gab heraus: Reinhards Plan Jesu, u. die 6.–9. Aufl. von Büchners Handconcordanz, Halle 1840–1853; Kirchenpostille (Predigten über die Evangelien u. Episteln), herausgeg. von Neuenhaus, Halle 1854. 2) Otto Leonhard, geb. 1812 zu Plauen im Voigtlande, studirte 1829–32 in Leipzig Rechtswissenschaft, arbeitete dann bei seinem Vater, einem Anwalt u. Gerichtsdirector in Plauen u. leitete dort das voigtländische Turnwesen, wurde 1838 Justitiar in Mühltroff u. 1843 Kreisamtmann in Freiberg. 1848 war er Mitglied der Deutschen Nationalversammlung in Frankfurt, wo er zur Linken gehörte, trat 1849 in die erste sächsische Kammer u. vertheidigte dort nach beiden Seiten hin die Souveränetät der Deutschen Nationalversammlung. Am 4. Mai wurde er hier in die provisorische Regierung gewählt, nahm diese Stellung an, um die Gewalt nicht in die Hände der äußersten republikanischen Partei kommen zu lassen, u. wurde, nach der Katastrophe, in Chemnitz verhaftet. Nach Beendigung der Untersuchung wurde er auf den Königstein abgeführt, wo ihm am 2. Mai das Todesurtheil publicirt wurde, welches der König Friedrich August im Juni in lebenslängliche Freiheitsstrafe umwandelte. Er büßte dieselbe in Waldheim, erhielt jedoch die Erlaubniß zu literarischer Thätigkeit u. wurde den 28. Mai 1859 bei Gelegenheit des Einzugs der neuvermählten Prinzessin Georg vom König Johann gänzlich begnadigt. Er schr.: Selbstvertheidigung, Zwickau 1850; Gedichte, Zwickau 1850.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 349.
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