Jagemann

[709] Jagemann, 1) Christian Jos., geb. 1735 in Dingelstedt bei Mühlhausen; in ein Augustinerkloster geschickt, entfloh er aus demselben, u. um Verzeihung zu erhalten, mußte er nach Rom pilgern; er hielt sich lange in Italien auf, wurde nach seiner Rückkehr Director am katholischen Gymnasium in Erfurt, 1775 Bibliothekar an der Privatbibliothek der Herzogin Amalie in Weimar u. starb hier 4. Febr. 1804; er schr.: Geschichte der Künste u. Wissenschaften in Italien (nach Tiraboschi), Lpz. 1777–81, 3 Bde.; Dizionario Italiano-Tedesco e Tedesco-Italiano, Weißenf. 1790 f., 2 Bde.; Nuovo vocabulario, ebd. 1799–1800, 2 Bde., 2. Aufl. 1804; Italienische Sprachlehre, Lpz. 1794–1796, 2 Bde, 3. Aufl. von P. J. Flathe, ebd. 1811; übersetzte auch Büschings Erdbeschreibung ins Italienische, Flor. 1770. 2) Karoline, Tochter des Vor., geb. in Weimar 1778, entwickelte früh schon ein seltenes Talent für Tonkunst u. wurde von der Herzogin Amalia nach Manheim geschickt, um sich unter Iffland für das Theater zu bilden betrat dann die weimarische Bühne, machte einige Kunstreisen u. wurde allgemein als eine der trefflichsten tragischen Künstlerinnen u. Sängerinnen anerkannt. Von dem nachmaligen Großherzog Karl August von Weimar, dessen besondere Neigung sie gewonnen hatte, erhielt sie das Rittergut Heigendorf mit dem Titel einer Frau von Heigendorf. Sie bekam 1818, nach Goethes Rücktritt, einen großen Einfluß auf die Verwaltung des weimarischen Theaters, lebte später in Manheim u. st. 1847 in Dresden. 3) Ferdinand, Bruder der Vor., geb. 1780 in Weimar, Maler, studirte in Kassel bei Tischbein, ging nach Wien u. Paris, 1806 nach Italien, kehrte 1809 zurück, machte als Freiwilliger den Feldzug 1814 nach Frankreich mit u. st. 1820 als Hofrath in Weimar. 4) Ludw. Hugo Franz von J., geb. 1805, wurde 1843 badischer Ministerialrath u. st. als Hofrichter u. Geheimerrath 11. Juli 1853 in Karlsruhe; er gründete mit Nöllner die Zeitschrift für deutsches Strafverfahren, Karlsr. 1840 ff.; später den Gerichtssaal, Zeitschrift für volksthümliches Recht, Erl. 1849 ff.; auch Herausgeber eines Handbuchs der gerichtlichen Untersuchungskunde, Frankf. 1838 u. 1841; des Criminallexikons, Erl. 1853 u.a.m.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 709.
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