Mörs

[465] Mörs (Meurs, Moeurs), 1) sonst Fürstenthum des Westfälischen Kreises, am linken Rheinufer; von Kleve, Berg, Geldern u. Köln begrenzt; 6 QM., 28,000 meistens reformirte Ew.; hatte seine besondere Regierung; 2) Stadt hier im Kreise Geldern des Regierungsbezirks Düsseldorf der preußischen Rheinprovinz, am Kennelt u. unweit der Eisenbahn zwischen Ruhrort u. Krefeld; Schloß, Schullehrerseminar, Progymnasium, Irrenanstalt, Webereien, Bleichen, Gerberei, Seifensiederei; 3300 Ew. – M. war ein altes klevisches Lehen, welches die ehemaligen Grafen von M. schon 1287 von den Grafen von Kleve empfangen hatten. Nach ihnen erhielt es ein Graf von Neuenar, ein Schwager des letzten Grafen von M., u. nach Aussterben der männlichen Linie kam es durch Testament der letzten Gräfin an den Prinzen Moritz von Oranien u. durch diesen an das Nassau-oranische Haus, welches bis zu dem, 1702 erfolgten Tode Wilhelms III., Königs von Großbritannien, im Besitze blieb, worauf Preußen die Grafschaft M. in Besitz nahm u. 1707 zu einem Fürstenthum erhob. Durch den Lüneviller Frieden,[465] 1801 kam M. mit dem linken Rheinufer an Frankreich u. wurde zum Roerdepartement geschlagen; durch den Pariser Frieden 1814 kehrte es an Preußen zurück u. ist jetzt unter die Kreise Geldern u. Krefeld des preuß. Regierungsbezirks Düsseldorf vertheilt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 465-466.
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