Moschee

[475] Moschee (arab., eigentlich Mesdsched), Bethaus der Muhammedaner, bes. ein kleineres, oft hölzernes, große Gotteshäuser heißen Dschami od. Kullijjet (Kathedrale). Die M-n bilden gewöhnlich ein Viereck, haben meist ein Bleidach u. zwei od. mehre schlanke, oft achteckige, etagen weise übereinander emporsteigende Thürme mit Halbmonden an der Spitze, welche Minarets (d.i. Leuchtthürme von der, bei Festen u. Feierlichkeiten darauf stattfindenden Beleuchtung) hießen, von deren Balkon der Ausrufer (Bankhzen, Mueddsin) die Gebetszeit verkündet. Der Eingang auf denselben geht nach der Richtung von Mekka. Das Innere der M-n ist einfach verziert, die Wände weiß angestrichen, manchmal mit Koransprüchen beschrieben, der Boden mit Tapeten belegt, ohne Tische u. Bänke; ein gewölbter Platz (Mihradsch) mit einer Bühne (Miuber) ist für den Vorbeter u. eine Kanzel (Korsi) für den Prediger. Die Khalifen hatten geschlossene Loge (Makßuret). Nach der Gegend von Mekka ist ein gezierter Schrank (Kiblah), gewöhnlich Koranexemplare enthaltend, wohin man sich beim Gebete wendet. Während der letzten Tage des Ramadan werden in der Sophienmoschee in Constantinopel prächtige Leinwandzelte (Itikias) aufgeschlagen. Von Außen sind die M-n mit Vorhof u. Mauer umgeben, die mit Ketten verwahrten Eingänge sind sehr niedrig, daß man nur gebückt eintreten kann. Mit den M-n sind oft Schulen (Medres), Hospitäler u. Armenküchen (Imaret) od. andere wohlthätige Anstalten verbunden. Die Einkünste bestehen aus liegenden Gründen. Die an den M-n angestellten Beamten sind: der Kadi, der Khatib (Vorbeter), der Molla (Schulmeister), der Naib (dessen Stellvertreter), der Ferrasch (Auskehrer, Tapetenausbreiter), Ghassal (Todtenwäscher), Kaim (Küster), worunter die Kandildschi (Lampenanzünder) u. zwei Boten. Die erste M. gründete Muhammed zu Kobba auf der Flucht. Am berühmtesten sind die Sophienmoschee in Constantinopel, die M-n in Mekka u. Jerusalem. Obwohl kein Nichtmuhammedaner bei Todesstrafe eine M. betreten soll, so kann man sich doch in neuerer Zeit durch Ge (du. Fürsprache den Eintritt fast überall verschaffen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 475.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: