Schwedt

[583] Schwedt, 1) sonst Herrschaft, welche 1479 bis 1609 die Grafen von Hohenstein besaßen, nach deren Aussterben sie der Uckermark einverleibt wurde. 1689 erhielt sie Philipp Wilhelm, dritter Sohn des Kurfürsten Friedrich Wilhelm des Großen aus zweiter Ehe, welcher sich, sowie seine beiden Söhne, Markgrafen von Brandenburg-S. nannte. 1798 starb die Linie mit dem jüngern derselben, Heinrich Friedrich, wieder aus, u. die Herrschaft wurde wieder königlich, s. Markgrafen von Brandenburg Bd. III. S. 134. 2) Stadt darin im Kreise Angermünde des Regierungsbezirks Potsdam der preußischen Provinz Brandenburg, an der Oder; besteht aus Stadt, Schloßfreiheit u. drei Vorstädten; Sitz der Justizkammer der Herrschaft S., hat ein 1590 erbautes königliches Schloß mit Garten, Reit- u. Schauspielhaus, 3 Kirchen, Freimaurerloge: Tempel der Tugend, Hospital, Tabaksbau u. Tabaksfabriken; in der Nähe den Lustgarten Montplaisir; 7400 Ew.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 583.
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