Stollen [1]

[868] Stollen, 1) ein beinahe horizontaler, in ein Gebirge getriebener bergmännischer Bau, welchen man von einem Thale od. einem tiefern Punkte des Gebirgs aus für verschiedene bergmännische Zwecke, hauptsächlich zur Abführung der Grubenwasser, durch das Gestein bricht. Zwischen der Sohle u. der Förste des S-s werden querüber Stege befestigt, auf welchen Breter (das sogenannte Tragewerk) liegen, welche zum Fördern u. Befahren dienen. Der unter dem Tragewerk befindliche Raum dient zur Ableitung der Grubenwasser u. heißt die Wasserseige. Seitenstollen, von dem Hauptstollen od. Revierstollen aus betrieben, heißen Stollenflügel. S. in lockerm Gestein werden stets ausgezimmert. Dieselbe geschieht mit den Minenhölzern (s.d.). Ein S. in 30–50 Lachter Tiefe heißt Mittelstollen; 2) (Stollenholz, Säulenholz), 2–6 Zoll dicke quadratische, durch Querdurchsägen von Bohlen erhaltene Holzstücke; 3) ein kurzer Fuß; 4) (Bauw.), so v.w. Decke; 5) der Absatz einer Messerklinge zunächst der Angel; 6) eine vierkantige Hervorragung am Ende jedes Armes des Hufeisens (s.d. a); 7) (Christstollen), ein hochaufgehendes Backwerk aus festerem Teig, mit Rosinen, Mandeln, Citronat, von Form schmal u. lang (bis 1 Elle), in vielen Gegenden Deutschlands zur Weihnachtszeit üblich; 8) Strophe u. Antistrophe im Metrum der Meistersänger, s.d.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 868.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: