Symmăchus

[137] Symmăchus, 1) S., aus Samaria, zu Ende des 2. u. Anfang des 3. Jahrh. n. Chr.; aus Verdruß darüber, daß seine Landsleute ihm einen Andern vorzogen, verließ er Samaria u. wurde Jude; nach Ein. war er ein Ebionit. Er verfaßte eine ziemlich gute griechische Übersetzung des A. T., welche in dem Polyglottenwerk vor der des Theodotion steht, aber jünger als diese ist; vgl. Thieme, De puritate Symmachi, Lpz. 1735. 2) Quintus Aurelius S., römischer Schriftsteller, Sohn des Redners Aur. Avianus S.; erhielt seine Bildung in Gallien, wurde 370 n. Chr. Proconsul von Afrika, 384 Präfect von Rom u. 391 Consul. Er war ein Gegner des Christenthums u. trat in seinen Reden (bes. in der pro ara Victoriae) als Vertheidiger des Heidenthums auf, worüber er mit Ambrosius in Conflict gerieth, aber dennoch wurde er von den Christen wegen seines edlen Charakters u. seiner Humanität geachtet. Er schr.: Reden, welche verloren sind, Fragmente von 8, dann von 9 derselben, von A. Mai in Palimpsesten entdeckt u. herausgeg. Mail. 1815, mit Zusätzen Frankf. 1816, ü. Rom 1846; von Niebuhr mit Fronto, Verl. 1816; von Meyer in den Fragmenta oratorum rom., Zür. 1842; Briefe, welche sein Sohn in 10 Bücher, theilte, herausgeg. Strasb. 1510; von F. Juretus, Par. 1604; von I. Lectius, Genf 1587; von C. Scioppius, Mainz 1608; von P. Pareus, Neustadt a. d. H. 1628. 3. A. Frankf. 1651, Leyden 1653; Gedichte, in H. Meyers Poetae lat. minores; vgl. Heyne, Censura ingenii et morum Symmachi, Götting. 1801, Fol. 3) Quintus Aurel. Memmius S., Verwandter des Vor., studirte Philosophie u. wurde 465 unter Odoacer allein Consul. Da er sich wegen der Hinrichtung seines Schwiegersohnes Boëthius hart über Theoderich ausgesprochen hatte, so ließ ihn dieser 525 im Gefängniß zu Ravenna tödten. 4) Cölius, war vorher Diakonus in Rom u. wurde 498, nach dem Tode Anastius' II., von der römischen Partei zum Papste gewählt, während die kaiserliche den Laurentius wählte; der zum Schiedsrichter in diesem Streit ernannte Ostgothenkönig Theoderich entschied für S.; er saß bis 514 auf dem Päpstlichen Stuhle, wo er (19. Juli) starb. Unter ihm wurde auf einer Synode zu Rom, 502, bestimmt, daß Einmischungen eines Laien in die Angelegenheiten der Römischen Kirche gänzlich[137] verboten seien, wodurch er den Grund zu der nachmaligen Macht der Päpste legte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 137-138.
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