Territorial

[392] Territorial (v. lat.), Alles, was sich auf ein Gebiet, bes. das Gebiet eines Staates bezieht. Daher Territorialcondominat, ein Gebiet, über welches mehre Staaten gemeinschaftlich u. ungetheilt die Hoheitsrechte ausüben. Gebiete dieser Art kamen zur Zeit des Deutschen Reiches ziemlich häufig, jetzt selten vor, wie das Verhältniß von Bergedorf u. den Vierlanden, in welchen Hamburg u. Lübeck gemeinschaftlich die Hoheitsrechte zustehen, ebenso mehre Dorfschaften an der baierischen u. kurhessischen Grenze, welche zwischen Baiern u. Kurhessen gemeinschaftlich sind. Territoriallosung (Territorialretract), das jetzt fast überall antiquirte Näherrecht, vermöge dessen bei Verkauf des zu einem Staatsgebiet gehörenden Grundstücks der Staatsunterthan das Vorkaufsrecht vor dem Ausländer hat, s.u. Näherrecht. Territorialpolitik, die Politik, welche auf möglichste Befestigung im Besitz u. auf Erweiterung des Staatsgebietes berechnet ist. Territorialprincip (Princip der Territorialität), der rechtliche Grundsatz, nach welchem die Gesetze eines Staates mit dem gesammten Staatsgebiete ohne Weiteres gelten u. daher sich auf alle Personen beziehen, welche sich auf demselben in irgendwelchen Rechtsverhältnissen befinden, ohne Unterschied von welcher Abstammung u. ob sie Einheimische od. Fremde sind; Territorialreceß, ein Staatsvertrag, durch welchen die Grenzen eines Staatsgebietes zwischen mehren Staaten näher bestimmt werden; wichtig ist bes. für Deutschland der von Österreich, Großbritannien, Rußland u. Preußen errichtete Frankfurter Territorialreceß vom 20. Juli 1819, welcher mehre Gebietsaustauschungen zwischen Preußen, Großherzogthum Hesien etc. festsetzte. Territorialrechte, die Rechte, welche einer Landesregierung in Bezug auf das Staatsgebiet zustehen; Territorialsystem, das System, welches die Kirchengewalt der Landesherrn in den evangelischen Landeskirchen aus der Landeshoheit über das Territorium, für welches die Kirche besteht, ableitet, s.u. Kirchengewalt B) b).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 392.
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