Herrendienst

1. Alte Herrendienste und vertagte Schuldbriefe sind von gleichem Werthe.Winckler, XIV, 57.


2. Auff dem Herrendienst arbeitet sich niemand zu todt.Petri, II, 23.


3. Der Herrendienst muss Gottesdienst heiligen.


4. Härendienst1 on Vugelsank klönke schien on daure nödd lank. (Trier.) – Laven, 183, 57; Firmenich, III, 546, 33.

1) Hier wol in dem Sinne, welche von den Herren erwiesen werden.


5. Herredênst geit väür Gottsdênst. (Altmark.) – Danneil, 81; hochdeutsch bei Körte, 2816.


6. Herrendienst erbet (d.i. vererbet) nicht.Agricola, I, 269; Franck, I, 77b; II, 179b; Egenolff, 166a u. 238a; Gruter, I, 47; Eisenhart, 55; Hertius, II, 9; Hillebrand, 110; Sailer, 247; Seybold, 186 u. 554; Graf, 44, 127; Körte, 2782 u. 3437; Simrock, 4626; Wurzbach II, 177.

In einem Staate, wo man die Aemter nicht für die Personen hat, sondern die Personen für die Aemter aussucht, kann es nicht Regel werden, dass sie vom Vater auf die Söhne durch Erbrecht übergehen, weil Talent und Verstand sich nicht vererben. Nur gewisse Hof- und Ehrenämter, die aber meist von der Art sind, dass von ihrer Verwaltung das allgemeine Wohl nicht abhangt, sind lehnsweise an gewisse Familien gebunden.

Frz.: Mort et mariage rompent tout liage. (Loysel, 474.) – Service de grands (seigneurs) n'est pas héritage. (Bohn I, 56; Cahier, 824; Kritzinger, 356b; Leroux, II, 78.) – Service (promesse) des grands n'est pas héritage. (Lendroy, 1371.)

Holl.: Herrenhulde en is gheen erve. (Tunn. 15, 8.)

It.: Servizio de' grandi non è eredità. (Bohn I, 126.)

Lat.: Fluxa ministerium res est herois in horis. (Binder II, 1165; Seybold, 186.) – Gratia multorum non constans est dominorum. – Gratia regalis non est res perpetualis. (Binder II, 1252; Gartner, 91.) – Nescit durare favor herilis scio clare. (Fallersleben, 388.) – Servire principi viro nullius est haereditas. (Seybold, 554.)


7. Herrendienst geht vor Gottesdienst.Blum, 89; Eiselein, 303; Venedey, 162; Körte, 2816 u. 3489; Simrock, 12328; Braun, I, 1318; Frischbier, 1588; für Waldeck: Curtze, 326, 151.

Nur da kann der Herrendienst dem äusserlichen Gottesdienste vorgehen, wo er in wichtigern Fällen nicht mit der Beobachtung äusserlicher gottesdienstlicher Gebräuche [580] zusammen bestehen kann. Die Spitze des Sprichworts geht wol aber auch gegen die Art und Weise, wie die kleinen Herren ihre sogenannten Rechte von Gottes Gnaden auszuüben pflegten.

Frz.: Le service du maître demande plus d'exactitude que celui de Dieu.


8. Herrendienst, Gunst vnd geneigter Wille erbet nicht.Petri, II, 376.


9. Herrendienst, Herrenlohn.Sailer, 82.


10. Herrendieiist ist nicht stets Gewinst.

Im Dienste grosser Herren macht man nicht stets sein Glück.


11. Herrendienst ist rund. (Wend. Lausitz.) –Oberschlesisch bei Reinsberg III, 123.


12. Herrendienst ist unsicher.

Die Esten sagen: Die Dielen im Herrenhause sind glatt. (Reinsberg III, 123.)

Böhm.: Panské služby jsou kulovaté. (Čelakovský, 245.)

Wend.: Knjejskje słužby su kulejto. (Čelakorský, 245.)


13. Herrendienst macht in einer Stund aus Narren witzige Leut.Opel, 373.


14. Herrendienst und Herrengunst erben nicht.

It.: Servigio de' grandi non è eritaggio; chi troppo se ne fida, non è saggio.


15. Herren Dienst vnd goad erben nicht.Lehmann, 128, 85.


16. Herrendienst vnd legelwein riechen vber nacht auss.Mathesius, Sarepta, XXIIIIb.

In Wien: Herrendienst oder ein Neigerl (Gläsl) Wein raucht über Nacht aus.


17. Herrendienste sind keine Ehegelübde.Eisenhart, II, 2, 6; Pistor., III, 53; Graf, 41, 126; Simrock, 4625.

Wenn nun auch, will das Sprichwort sagen, der Bediente zu seinem Herrn in einem engen und festen Dienstverbande steht, so ist dies Verhältniss doch nicht so beschaffen, dass es nicht, wenn der Herr dem Bedienten oder dieser jenem den Dienst aufkündigt, wieder aufgehoben werden könnte, da es sich auf einen einfachen Vertrag gründet, während Ehegelöbnisse Zusagen viel wichtigerer Art für die ganze Lebensdauer enthalten.


18. Herrndienst, Aprillen Wetter, Frawen Lieb, wie Rosenbletter.Gruter, III, 49; Lehmann, II, 264, 29.


19. Herrndienst erbt nicht, lieber Kittel, reiss nicht.Eyering, III, 14.


20. Wer bey Herrendienst ein Ganss isset, der muss bissweilen die Federn zollen.Lehmann, 852, 18.


21. Wer Herrendienst entrathen kann, der ist ein glück- (oder dreimal) seliger Mann.

»Woll dem, der sich mit Gott und ehren, ohn grosser Herren Dienst kan nehren; ja selig ist derselbig Mann, der Herrengunst entrathen kann.« (Froschm., EVb.)

Lat.: Dulce inexpertis cultura potentis amici expertus metuit. – Porro a Jove atque a fulmino. (Eiselein, 304.)


22. Wer sich in Herrendiensten todt arbeitet, den holt der Teufel.Pistor., II, 34; Graf, 83; Simrock, 4624.

Diese Ansicht setzten die Bauern den Scherereien der Gutsherren entgegen, wenn diese sagten: Weiden und Bauern müssen alle Jahre beschnitten werden. (S. Weide.) Uebrigens waren die Bauern mit der Hofarbeit so vertraut, dass dem Teufel nicht oft eine Beute geworden sein wird.


[Zusätze und Ergänzungen]

23. Wer sich im Herrendienste eifrig weist, wird lang geplagt und kurz gespeist.

It.: Chi pratica co' gran maestri, l' ultimo a tavola e il primo a' capestri. (Giani, 803.)


Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 2. Leipzig 1870.
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