Constable

[462] Constable ist im Englischen ursprünglich gleichbedeutend mit dem franz. Connetable, und beide sind aus dem lat. Ausdrucke comes stabuli, Stallgraf, entstanden, ein Titel, den schon unter den röm. Kaisern der Befehlshaber der Reiterei führte und der im spätern fränk. Reiche für den Oberfeldherrn und Oberrichter in Militairsachen beibehalten ward. Der Connetable war der erste Kronbeamte, nachdem die fränk. königlichen Hausmeier sich zu Ende des 7. Jahrh. der Regierung bemächtigt hatten, allein wegen des zu großen politischen Einflusses, zu welchem die Inhaber dieser Würde später gelangten, wurde sie 1627 von Ludwig XIII. aufgehoben, und ihre Herstellung durch Napoleon als eines der Erzämter des Kaiserreichs war nur vorübergehend. Dem franz. Connetable gleich war die von Wilhelm dem Eroberer in England zuerst erblich verliehene Würde eines Lord Großconstable, erlosch aber unter Heinrich VIII., weil der damalige Inhaber derselben sich des Hochverraths schuldig machte, und wurde seitdem nur für die Dauer von Krönungs- und andern seltenen Feierlichkeiten verliehen. Die Oberconstables, welche unter Eduard I. zur Aufsicht über die Volksbewaffnung verordnet wurden, und die Gemeindeconstables, welche sich bis jetzt erhalten haben, waren wahrscheinlich Unterbeamte jenes Würdenträgers. Sie werden jetzt alljährlich von den Gemeinden, Friedensrichtern oder Kirchenvorstehern nach altem Brauch gewählt, erhalten keine feste Besoldung, wol aber ansehnliche Belohnungen für eingebrachte Verbrecher. Ihre vielseitigen Pflichten vereinigen sich in den Bestrebungen, Vergehen zu verhüten und den öffentlichen Frieden aufrecht zu halten; auch sind sie zur Vollziehung der Verordnungen der Sheriffs, Friedensrichter und Coroner (s.d.) verbunden und tragen als Amtszeichen 3–4 F. lange, starke, oben mit dem kön. Wappen gezierte hölzerne, sowie einige Zoll lange, kleine Messingstäbe, an denen sich oben eine Krone befindet. In London haben seit 1829 die wählbaren Constables durch Einrichtung einer festen Policeibehörde aufgehört. – Unter Constabler verstand man ehedem bei dem Geschützwesen angestellte Leute, welche die Vertheilung der Munition an die Kanoniere und die Abfeuerung der Stücke zu besorgen hatten.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 462.
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