Gasthäuser

[148] Gasthäuser werden im Allgemeinen alle Häuser genannt, in denen man Speisen und Getränke kaufen und genießen kann, insbesondere aber diejenigen, welche die obrigkeitliche Erlaubniß haben, Fremde für Geld zu beherbergen und ihnen Aufenthalt zu gewähren. Durch den letzten Umstand unterscheiden sich die Gasthäuser von den Kaffeehäusern, Bierhäusern, Weinhäusern, Speisehäusern und Schenken, welche keinen Fremden über Nacht behalten dürfen. Auf dem Lande heißen die Gasthäuser vorzugsweise Wirthshäuser, während sich die größern in den Städten Hotels, Höfe (Gasthöfe) nennen und sich durch Schilder bemerklich machen, auf denen der Name eines Fürsten, Orts, Landes, Thiers u.s.w. angegeben ist. Die besteingerichteten Gasthäuser findet man in Deutschland, in der Schweiz, in England und Frankreich. In den meisten deutschen Ländern ist die für die Reisenden sehr vortheilhafte Sitte eingeführt, daß die Wirthe obrigkeitlich bewilligte Taxen haben müssen, über welche sie ihre Foderungen nicht stellen dürfen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 148.
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