Honneurs

[413] Honneurs (franz), d.h. Ehren, Ehrenbezeugungen, nennt man diejenigen Aufmerksamkeiten, welche nach dem in der Gesellschaft üblichen Herkommen jeder Wirth oder die Wirthin ihren Gästen schuldig ist. Dahin gehört der förmliche Empfang geladener Gäste, das Vorstellen der Gäste untereinander, die Sorge für deren Unterhaltung, die Auffoderung, sich der dargebotenen Genüsse zu bedienen u. dergl. Vorzugsweise heißen aber Honneurs die streng geregelten Ehrenbezeugungen, welche von Militairpersonen ihren Vorgesetzten zu erweisen sind. Die Beschaffenheit dieser Ehrenbezeugungen ist bei den verschiedenen Armeen verschieden, und es richten sich dieselben im Allgemeinen nach dem Range der Personen, welchen sie erwiesen werden. Außer dem Dienste grüßt der Soldat nur durch Anlegen der Hand an die Kopfbedeckung und durch Annahme militairischer Haltung; strenger sind die Honneurs, wenn der Soldat unter den Waffen, namentlich wenn er auf Wache steht. Schultern des Gewehrs, Präsentiren desselben, Rühren des Spiels, Schlagen des Fahnenmarsches, Neigung des Degens, Senken der Fahnen, Herausrufen der Wachtmannschaft sind die hier gebräuchlichen Honneurs. Fürstliche Personen und hochgestellte Militairpersonen pflegen Ehrenwachen zu erhalten, deren Anzahl und Obliegenheiten sich nach dem Range jener Personen richtet. Ebenso wird der Leiche eines jeden Kriegers bei deren Bestattung eine Ehrenwache mitgegeben, deren Stärke nach Rang und Verdienst verschieden ist. Hat der Verstorbene einen Feldzug mitgemacht, so pflegt über seinem Grabe gefeuert zu werden. Die Tambours, welche den Leichenzug begleiten, pflegen ihre Trommeln zu dämpfen, nach der Bestattung aber kehren die Krieger mit lauter kriegerischer Musik zurück.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 413.
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