Markt

[63] Markt wird überhaupt eine zahlreiche öffentliche Zusammenkunft von Verkäufern mit ihren Waaren und von Käufern, sowie der Platz in Städten und andern Ortschaften genannt, wo solche Zusammenkünfte vorzugsweise stattfinden. Je nach der Zeit, in der sie sich wiederholen, spricht man von Wochenmärkten oder Markttagen, wie sie wöchentlich in größern Orten hauptsächlich für den Verkehr mit frischen Lebensmitteln stattfinden und von Jahrmärkten, die jährlich nur ein oder mehre Mal wiederkehren; ebenso werden Märkte und Marktplätze auch nach daselbst ausschließlich feilgebotenen Dingen näher bezeichnet, und es gibt in dieser Beziehung z.B. Viehmärkte, Roßmärkte, Getreide- oder Kornmärkte, Wollmärkte, Fischmärkte, Holz- und Kohlenmärkte, grüne Märkte u.s.w. Zur Beaufsichtigung des Verkehrs auf den Wochenmärkten, namentlich in Bezug auf Güte und Preis der Lebensmittel, auf Maß und Gewicht, sind von den Obrigkeiten sogenannte Marktmeister oder Marktvögte bestellt, auch wird auf dem Markte eine Fahne oder mitunter blos ein Strohwisch an einem bestimmten Orte aufgesteckt, die Marktfahne und Marktwisch geheißen, vor deren Abnahme es Wiederverkäufern (Hökern) von Lebensmitteln nicht gestattet ist, Einkäufe zu machen. In umfänglicherm Sinne werden auch ganze Provinzen und Reiche, wo einzelne Handelsgegenstände in vorzüglicher Menge eingekauft oder abgesetzt werden, Märkte genannt, in welcher Bedeutung z.B. die Länder an der Ostsee, die nördl. Küste des schwatzen Meeres und Ägypten Kornmärkte, Westindien und mehre südamerik. Häfen Märkte für Colonialwaaren sind. Endlich wird auch im kaufmännischen Leben unter Markt überhaupt der Verkehr eines großen Handels- oder Wechselplatzes verstanden und man jagt z.B., der Markt sei mit der oder jener Waare überführt, wenn sie an einem Orte in Menge vorhanden ist, ohne Abnehmer zu finden. – Marktschreier wurden vorzugsweise jene wandernden ärztlichen Charlatans (s.d.) genannt, welche sonst auf Messen und Jahrmärkten meist in Begleitung eines Hanswurstes auftraten, der ihre Wundercuren und unschätzbaren Geheimmittel für alle mögliche Übel der leichtgläubigen Menge öffentlich anpries, die denn auch nicht ermangelte, davon zu kaufen, ohne die mindeste Bürgschaft für die Zweckmäßigkeit und richtige Zubereitung der empfangenen Arznei zu besitzen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 63.
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