Navigation

[251] Navigation ist gleichbedeutend mit Schiffahrt und eine Navigationsschule daher ein und dasselbe mit Schifffahrtsschule. – Berühmt in der Geschichte des Seehandels ist die auf O. Cromwell's Betrieb 1651 vom engl. Parlamente angenommene Navigationsacte, ein Schiffahrts- und Seehandelsgesetz, welches zunächst die Schiffahrt der [251] Holländer, welche sich den Stuarts günstig bewiesen hatten, nach England und den engl. Colonien vernichten und England die Alleinherrschaft der Meere zuwenden sollte, auch unter damaligen und noch lange nachher geltenden Verhältnissen dies mehr oder weniger bewirkte. Es durfte nach derselben unter Anderm kein fremdes Schiff andere Gegenstände nach England bringen, als die Erzeugnisse des Landes, wo es herkam und in England keine Rückladung einnehmen; auch mußte es in brit. Staaten gebaut und mit wenigstens zwei Dritteln engl. Seeleute bemannt sein und einen engl. Capitain haben. Für Lübeck, Hamburg, Bremen und Danzig wurden 1661 von König Karl II. die Bestimmungen dieses Gesetzes zurückgenommen, Lübeck jedoch schon 1662 demselben wieder unterworfen. Die Navigationsacte blieb die Grundlage der engl. Gesetzgebung des Seehandels, bis 1822 durch Parlamentsbeschlüsse der Handel mit den engl. Colonien freigegeben wurde, die Vereinigten Staaten von Nordamerika jedoch ausgenommen, weil diese 1817 ein der Navigationsacte nachgebildetes Schiffahrtsgesetz zum Nachtheile des engl. Seehandels erließen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 251-252.
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