Münzen

Münzen. I.
Münzen. I.
Münzen. II.
Münzen. II.

[227] Münzen, das in bestimmte Gewichtsstücke geteilte und mit einem Gepräge versehene Metallgeld, aus Gold, Silber, Kupfer, Nickel, Bronze, auch Platin hergestellt. [Tafeln: Münzen I u. II bei Numismatik.] Die Technik des Münzens besteht im Schmelzen und Legieren des zu verarbeitenden Rohmaterials (alte M. oder Metallbarren), das dann zu prismatischen Stäben, den Zainen, ausgegossen wird. Die Zaine werden in Streifen ausgewalzt, und aus den in passende Stücke geschnittenen Streifen kreisrunde Scheiben (die Münzplatten) ausgestückelt, diese geprüft, ob sie das gesetzliche Gewicht haben (justiert), gerändert (bei geringern M. der Rand geglättet, bei wertvollern außerdem mit einer Inschrift in vertieften Buchstaben versehen), endlich in Prägmaschinen, Prägwerken oder Prägpressen (früher Klippwerk und Balancierpresse, jetzt Kniehebelmechanismus) durch stählerne Stempel mit Gepräge versehen. Dasselbe (die eine Seite Avers, die andere Revers genannt) enthält neben Nennwert, Wappen, Umschrift (Legende) unter anderm auch einen Münzbuchstaben zur Bezeichnung der Münzstätte (Prägeort), wobei A gewöhnlich die Landeshauptstadt bedeutet; in Deutschland ist A Berlin, B Hannover (1878 aufgelöst), C Frankfurt a. M. (1880 aufgelöst), D München, E Dresden (seit 1887 Muldner Hütte bei Freiberg), F Stuttgart, G Karlsruhe, H Darmstadt (seit 1883 außer Betrieb), J Hamburg. Das ganze Gewicht einer M. heißt ihr Schrot, das Gewicht des darin enthaltenen reinen Silbers oder Goldes ihr Korn; beides bestimmt der Münzfuß (s.d.), doch sind kleine Abweichungen davon (in Tausendsteln) nicht zu vermeiden, daher erlaubt (Remedium oder Toleranz). Schlag- oder Prägschatz, Unterschied zwischen dem Nenn- und faktischen Gold- oder Silberwert der M., dient zur Deckung der Herstellungskosten. Kurant-M., genau im Münzfuß geprägte Silber-M., Scheide-M., die geringhaltigern kleinern Sorten aus Silber und unedelm Metall, bei der Goldwährung überhaupt alle M. außer den Gold-M. Rechnungs-, fingierte ideale M. oder Rechnungsgeld, Werteinheiten im geschäftlichen Verkehr, die nicht geprägt sind (z. Mark Banko, Pfund Sterling u.a.). Handels- oder Fabrik-M., die nur für den Verkehr mit dem Auslande geprägten (Dukaten, Speziestaler u.a.). Über die gegenwärtig geltenden M. s. Beilage: Münzen. – Vgl. Noback, »Münz-, Maß- und Gewichtsbuch« (2. Aufl. 1879); Treuber, »Allgemeines Münz-, Maß- und Gewichtsbuch« (2. Aufl. 1891); Schlösser, »Münztechnik« (1884).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 227.
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