Das Emporkommen Thebens und die elfte Dynastie

[252] 275. Oberhalb der Gaue von Koptos und Dendera liegt der vierte oder Sceptergau Uest, mit der Hauptstadt »On des Südens« (Hermonthis), dem Sitz eines Falkengottes Montu. Im Alten Reich hat er keine Rolle gespielt; etwa zu Ende der sechsten Dynastie lernen wir zuerst einen Gaufürsten Aḥi kennen (§ 263 A.), der sein Grab weiter stromabwärts gebaut hat, wo die Felswände des Westens wieder näher an den Fluß herantreten (beim Asasîf). Gegenüber, auf der Ostseite, lag in Opet (j. Luxor) das Heiligtum des Amon, eines dem benachbarten Minu von Koptos nahe verwandten Gottes der Zeugung, der wie dieser ithyphall in Menschengestalt oder auch als Widder verehrt wird. Später ist dann die Residenz des Sceptergaus hierher verlegt worden und aus kleinen Anfängen allmählich die Riesenstadt erwachsen, der die Griechen aus unbekanntem Anlaß den Namen Theben gegeben haben. Zur Zeit der Herakleopoliten war dieser Gau im Besitz einer Familie, in der die Namen Antef [die wahre Aussprache ist unbekannt] und Mentuḥotep abwechseln; und diese Dynasten sind allmählich zu größerer Macht gelangt und haben die Oberhoheit der Pharaonen von Herakleopolis abgeschüttelt. In der ziemlich regellosen Auswahl von Königsnamen auf der Tafel Thutmosis' III. in Karnak sind nach den Königen der sechsten und vor denen der zwölften Dynastie die ersten dieser thebanischen Herrscher genannt. An der Spitze steht ein »Fürst (rpa'ti) Antef« also offenbar ein Gaufürst, der tatsächlich [252] schon selbständig war, wenn er auch offiziell noch einen Oberherrn anerkannte. Er wird identisch sein mit dem »Fürsten und Grafen, Nomarchen des thebanischen Gaus, der das Herz des Königs erfüllt, Vorsteher des Tores des Südens«-also erstreckte sich seine Macht bereits bis Elephantine (§ 264) –, »dem großen Pfeiler, der seine beiden Lande ernährt, Oberpriester Antef« dessen Grab im Norden der thebanischen Nekropole (bei Drah abu 'l-Negga) erhalten ist. Dann folgen auf der Tafel von Karnak ein Mentuḥotep und zwei Antefs, denen allen dreien, abweichend von allen sonst hier aufgezählten Königen, ihr Horusname beigefügt war (leider ist derselbe zerstört). Dem entspricht es, daß die älteren Herrscher der elften Dynastie auf ihren spärlichen Denkmälern zwar den Königstitel tragen, aber nicht einen Thronnamen, wie er seit der fünften Dynastie üblich geworden war und auch von den Herakleopoliten geführt wird. Statt dessen haben sie die Bezeichnung »Sohn des Rê' « in ihren Eigennamen aufgenommen; und mit diesem wird ständig, auch in den Inschriften ihrer Beamten und der späteren Zeit, der Horusname verbunden. Darin findet die Tatsache, daß sie trotz des Anspruchs, die wahren Pharaonen zu sein, doch nur Herrscher über einen Teil des Landes gewesen sind, auch titular ihren Ausdruck.


Hermonthis gehört später zum 3., latopolitischen Gau; aber die Grabschrift des Aḥi (Ann. du serv. IV 97) und das hohe Ansehen des vor allem als Kriegsgott betrachteten Montu (Monzu) bei den thebanischen Königen, das auch in den Eigennamen hervortritt, beweist, daß es ursprünglich zum thebanischen Gau gehört hat. – Über das Zusammenwachsen Thebens aus mehreren Ortschaften vgl. MASPERO, Mém. de la mission au Caire I 2, 181ff. – Über die 11. Dynastie ist größere Klarheit zuerst durch den Nachweis STEINDORFFS, ÄZ. 33, 77ff., gewonnen worden, daß ein großer Teil der ihr früher zugewiesenen Könige der 13. oder 17. Dynastie angehört (§ 309). Im übrigen aber ist hier noch sehr vieles ganz dunkel. Der Rekonstruktionsversuch BREASTEDS, den ich Aeg. Chronol. 156ff. aufgenommen habe, ist von SETHE, ÄZ. 42, 131ff. als unhaltbar erwiesen (vgl. auch GAUTHIER, Bull. de l'inst. franç. d'archéol. orientale au Caire V 23ff.); aber ebenso ist SETHES Rekonstruktion unhaltbar, und auch NAVILLE, The XI dynasty Temple [253] at Deir el Bahari I, 1907, p. 3ff., hat die Schwierigkeiten nicht gelöst, vgl, meine Nachträge zur Aeg. Chronol., Abh. Berl. Ak. 1907, und gegen diese NAVILLE, ÄZ. 46, 72ff. v. BISSINGS Annahmen rec. 33, 38 sind meist von GAUTHIER widerlegt, der das Material sehr besonnen und fördernd behandelt hat: nouv. remarques sur la 11e dyn., im Bull. de l'inst. franç. d'archéol. or. IX. In einigen Punkten weiche ich von ihm ab; volle Sicherheit könn ten nur neue Funde geben. – Grabstein des rpa'ti Antef: MARIETTE, Mon. div. 50 b. LANGE und SCHÄFER, Grabsteine des M. R. 20009. Granitstatue des »Fürsten Antef des Großen, Sohns des Jkwj«, von Sesostris I.: LEGRAIN, Rec. 22, 64. [Antef, Graf in Hermonthis, bei LANGE, ÄZ. 34, 25ff., vgl. STEINDORFF, ÄZ. 33, 81 (jetzt DARESSY, Ann. du serv. IX 150) hat mit den Herrschern der 11. Dynastie nichts zu tun.] – Nach der Lesung der Tafel von Karnak bei SETHE, Urk. der 18. Dyn. S. 608, lauten die Namen der ersten Herrscher:

1. rp'ti [ḥeti'o] Antef I.

2. Horus tep'a Men[tuḥotep] I.

8. Horus ha ... Antef II.

4. Horus. ... Antef III.

Höchstens der letztere könnte mit Horus Uaḥ'onch identisch sein; ich ziehe aber vor, diesen als Antef IV. zu bezeichnen.


276. Im einzelnen bietet Herrscherfolge und Geschichte der Dynastie noch vielfache Schwierigkeiten, deren Lösung nur durch neue Funde gebracht werden kann. Die Epitome aus Manetho gibt ihr, wie schon erwähnt (§ 274), 16 Könige mit nur 43 Jahren (die Namen werden nicht angeführt); der Turiner Papyrus dagegen hatte 6 Könige (von denen nur die beiden letzten Namen erhalten sind) mit über 160 Jahren = 2160-2000 v. Chr. aufgeführt. Inschriftlich kennen wir mehr Königsnamen, so daß im Papyrus jedenfalls nicht alle thebanischen Herrscher dieser Zeit vorgekommen sind; aber eine Herstellung seiner Liste ist zur Zeit noch völlig unmöglich. – Dagegen tritt das Anwachsen der thebanischen Macht in den wenigen Urkunden dieser Zeit deutlich genug hervor, ja wir besitzen, ein Unicum in der aegyptischen Geschichte, darüber Zeugnisse aus beiden Lagern. Die Grabstele aus dem 50. Jahre eines Königs Horus Uaḥ'onch Antef IV., mit dem Beinamen »der ältere«, berichtet, er habe »die Nordgrenze seines Reichs im zehnten Gau (vom südlichen Aphroditopolis) gesetzt, sei beim heiligen Tale gelandet, habe [254] den ganzen thinitischen Gau (den achten, mit Abydos) erobert, die Festungen des zehnten Gaus geöffnet und ihn zum Nordtor seines Reichs gemacht«. Älter ist die Inschrift seines Kanzlers Zezi, nach der sich sein Reich nur bis zum thinitischen Gau erstreckte16. Er rühmt sich, das Vertrauen seines Herrn vor allem dadurch gewonnen zu haben, daß er die Befürchtung, die Häuptlinge des Wüstenlandes im Osten würden abfallen und keinen Tribut bringen, vereitelt hat-man sieht, wie schwach das Reich damals noch war. Ebenso wird von einer königlichen Gemahlin Nefrukait gesagt, sie habe ihre Mutter, die »Gräfin der Leute von Elephantine bis zum zehnten Gau« beerbt; sie scheint die legitime Erbin des hier entstandenen Fürstentums gewesen zu sein und war vermutlich die Gemahlin eines der ersten thebanischen Könige, vielleicht eben die Antefs IV. Umgekehrt berichtet der Nomarch des dreizehnten Gaus Tefjeb von Siut (§ 274), der unter der Herrschaft der Herakleopoliten stand, »die Gaue des Südens hatten sich zusammengetan von Elephantine bis Ga-u (?, viell. im 10. Gau)«; er erzählt von einer Schlacht bei der »Festung des Hafens der Südprovinz« (das sind vermutlich eben die Befestigungen im 10. Gau, die Antef IV. erobert und zum » Nordtor« seines Reichs gemacht hat), in der er mit dem Aufgebot von Siut den Feind besiegt habe: »er stürzte ins Wasser, seine Schiffe wurden aufs Land geworfen, seine Soldaten waren wie Esel ... « Dann habe er die Südprovinz durch Festungen geschützt. Daß diese Inschrift in dem Grabe Tefjebs niemals vollendet, sondern mit Stuck überzogen ist, beweist, daß bald darauf ein Umschwung eingetreten und die Herrscher des Südens zeitweilig nach Siut vorgedrungen sein müssen. Von diesen Kämpfen erzählt auch Ẕari, ein Beamter Antefs IV., in seiner Grabschrift: er habe »mit dem Hause des Achtoi im Gebiet [255] von Thinis gekämpft« und dann vom Herrscher ein Schiff erhalten, um »das ganze Land des Südens von Elephantine bis Aphroditopolis« zu schützen. – Tefjebs' Sohn Achtôi II. von Siut kämpft dann wieder auf seiten der Herakleopoliten. Aber jetzt handelt es sich schon um den 11. Gau; hier bei Šasḥotep, unmittelbar südlich von Siut, bekämpft Achtôi den Feind, während die Hauptstadt und die Räte des Königs Merikerê' voll Angst sind; aber er siegt mit seiner Nilflotte und kann den König triumphierend nach Herakleopolis zurückführen.


Uaḥ'onch Antef IV.: MARIETTE, Mon. div. 49. DE ROUGÉ, Inscr. 161, vollständiger bei LANGE und SCHÄFER, Grabsteine des M. R. 20512; die Grabstele, auf der er mit vier libyschen Hunden abgebildet ist, wird auch im Pap. ABBOTT erwähnt. In Elephantine: PETRIE, Season 310. Nach der Leidener Stele bei DE ROUGÉ, Rev. arch., 1 série, VI 560 ist der Urgroßvater des im Jahre 33 Sesostris' I., 1948 v. Chr., gestorbenen Antefaqer von ihm im thinitischen Gau angestellt worden, also frühestens etwa um 2090-2080 v. Chr. Dies Datum muß in die letzten Jahre Antefs IV. fallen. [NAVILLE, ÄZ. 46, 72 meint, schwerlich mit Recht, »Vater des Vaters meines Vaters« solle nur »Ahne« im allgemeinen bedeuten.]-Stele des Zezi: PIER and BREASTED, American J, of Semitic languages XXI, 1905, 159ff. – Nefrukait: PETRIE, Dendereh pl. 15. LANGE u. SCHÄFER 20543. – Grabstele des Ẕari: PETRIE, Qurnah 1909 pl. III (im Namen des Achtoi ist das t aus Flüchtigkeit ausgelassen). Anspielungen auf die Kriege dieser Zeit finden sich auch in den Graffitis der Nomarchen des Hasengaus Thoutnacht (§ 274 A.) und seines Enkels Kai in Ḥatnub no. 1. 7. 8, s, GRIFFITH, El Bersheh II 47ff. – Nach der Inschrift des Zezi folgte auf Uaḥ'onch Antef IV. sein Sohn Horus Necht-neb-tep-nofer Antef V., der auch MARIETTE, Catal. d'Abydos 544 (LANGE u. SCHÄFER 20502) vorkommt; sein Nachfolger ist auf einer von NAVILLE, Temple of Der el Bahari I p. 1, mitgeteilten Stele des British Museums Horus S'onch-jeb-taui Mentuḥotep II., der auch auf einer von SETHE, ÄZ. 42, 132, und GAUTHIER, Bull. de l'inst. franc. V. 39 besprochenen Stele aus seinem dritten Jahr vorkommt. – Es scheint nicht feststellbar zu sein, ob diesem Mentuḥotep II. oder seinem Nachfolger das Felsengrab Bâb el Hoṣân unter der Pyramide des Tempels von Dêr el Baḥri (§ 277) angehört, in dem sich die Statue des Königs im Kostüm des Setfestes mit der unteraegyptischen Krone und eine Holzbüchse mit dem Namen »Sohn des Rê' Mentuḥotep« gefunden hat (CARTER, Ann. du serv. II 20. NASH PSBA. XXIII 292. MASPERO, Le Musée égyptien II pl. 9. 10 und p. 25ff.; die Lesung der Büchse, wo der Thronname [256] Nebḥepet zu stehen schien, berichtigt NAVILLE, ÄZ. 46, 84; die Statue auch bei MASPERO, Guide du Musée du Caire, 2 éd. 1912, p. 97).


277. Antefs IV. lange Regierung fällt um 2100 v. Chr. Auf ihn sind sein Sohn Antef V. und sein Enkel Mentuḥotep II. gefolgt (§ 276 A.), die beide nur kurze Zeit regiert zu haben scheinen. Dann aber stoßen wir, trotz des ziemlich reichen Materials, bei der Rekonstruktion der Dynastie auf die größten Schwierigkeiten, die sich mit Sicherheit noch nicht lösen lassen. In einem Felstal der nördlichen Nekropole von Theben, bei Dêr el Baḥri, liegt ein großer Grabtempel der elften Dynastie, der von einem König Mentuḥotep gebaut ist, dessen Thronname wahrscheinlich Nebḥepetre' zu lesen ist (früher Nebchrure' gelesen). Sein Horusname »der Vereiniger der beiden Lande« und die sonst von ihm erhaltenen Denkmäler beweisen, daß er über ganz Aegypten geherrscht hat. Er hat mindestens 46 Jahre regiert; im Turiner Papyrus ist er der vorletzte König der Dynastie. Sein Andenken ist immer lebendig geblieben, in den Königslisten von Abydos und Sakkara werden von allen Herrschern der elften Dynastie nur er und sein Nachfolger genannt; offenbar ist er der eigentliche Wiederhersteller der Reichseinheit, der Neubegründer des Pharaonenreichs gewesen, und dem entspricht auch sein gewaltiger Grabbau, der zu den dürftigen Gräbern seiner Vorgänger in bezeichnendem Gegensatz steht. Nun sind aber in seinen Grabtempel in unsymmetrischer Anlage sechs Grabkapellen der Frauen eines Königs eingebaut, die mit ihren unterirdischen, von einem großen Säulenhof überdeckten Gräbern in Beziehung stehen; und in diesen Kapellen lautet der Thronname des Königs zwar auch Nebḥepetrê', wird aber durchweg mit einem anderen Zeichen geschrieben. Dieser König ist auch aus anderen Denkmälern bekannt, und hier führt er den Thronnamen »göttlicher Herr der weißen (oberaegyptischen) Krone«. Außerdem hat bei ihm die Königstitulatur noch nicht die spätere, voll ausgebildete Gestalt, sondern schwankt in der Schreibung; der Thronname wird nicht vom Königsring umschlossen, dagegen »Sohn des Rê'« [257] wie bei den Königen der sechsten Dynastie nicht selten mit dem Eigennamen zusammen in diesen aufgenommen. Unmöglich kann dieser König der Nachfolger des mächtigen »Vereinigers der beiden Lande« sein; sondern er ist entweder sein Vorgänger (dessen Grabbau dann von dem Nachfolger benutzt und erweitert wäre) – dann aber wäre die Identität der Thronnamen in der Aussprache, trotz der verschiedenen Schreibung, kaum begreiflich –, oder er ist mit ihm identisch: dann hätte der König, nachdem ihm die Unterwerfung ganz Aegyptens gelungen und er aus einem »Herrn der weißen Krone« wirklich zum »Vereiniger der beiden Lande« geworden war, seinen Horusnamen geändert und auch die Schreibung seines Thronnamens modifiziert. Diese Annahme ist mir jetzt bei weitem am wahrscheinlichsten; doch scheint es ratsam, einstweilen noch beide Gestalten als Mentuḥotep III. und IV. zu scheiden. – Mentuḥotep III. ist auf Bruchstücken eines Reliefs aus dem Tempel von Gebelên, südlich von Hermonthis, dargestellt, wie er einen Aegypter (ohne Beischrift), einen Nubier (Seti), einen Asiaten (Sezeti) und einen Libyer (Zeḥenu) zu Boden wirft; die Beischrift rühmt, daß er die »Häupter der beiden Lande bezwungen, den Süden und das Nordland, die Fremdländer und die beiden Nilufer, die neun Bogenvölker und beide Aegypten erobert« habe. In einem Felsrelief auf der Katarakteninsel Konosso legen ihm die Ortsgötter alle Barbarenstämme (die durch 15 Bogen dargestellt sind) unter seine Sohlen. So richten sich seine Kämpfe gleichzeitig gegen die Feinde in Aegypten, doch wohl die letzten Herakleopoliten, gegen die Nachbarn in Libyen und Asien, die ihnen Zuzug gewähren mochten, und gegen das nubische Niltal. Hier scheint sich in dieser Zeit ein selbständiges Fürstentum unter aegyptischen Dynasten gebildet zu haben, die die volle aegyptische Königstitulatur führen, und deren Namen vielfach an den Felswänden Unternubiens eingeritzt sind. Einer von ihnen führt den Namen Antef; haben wir in ihnen vielleicht eine Seitenlinie der elften Dynastie zu sehen, die Mentuḥotep III. die Krone streitig machten? – Dasselbe Bild erhalten wir von der Regierung Mentuḥoteps [258] IV., ein weiterer Hinweis darauf, daß er in Wirklichkeit mit Mentuḥotep III. identisch ist. Einer seiner Krieger, Zehmau, hat in Nubien eine Inschrift eingemeißelt, in der er erzählt, er habe zuerst unter Mentuḥotep IV. Kriegsdienste geleistet, als er nach dem Lande Geben (?) hinauffuhr. Dann sei er durch das ganze Land stromabwärts gefahren, da der König beabsichtigte, die Semiten ('Amu) des Landes Ẕati zu schlagen. Nach ihrer Besiegung fährt er aufs neue stromaufwärts; in den folgenden, aber zerstörten Zeilen war wieder von Kämpfen in Uauat und anderen nubischen Ländern die Rede. Diese Kriege, vor allem gegen die 'Amu und die Menziu der Sinaihalbinsel, waren in den Reliefs des Grabtempels dargestellt, von denen nur ganz dürftige Reste erhalten sind; als er mit reicher Beute heimkehrt, empfangen ihn »die Grafen des Landes mit Verbeugungen«. Auch in Nubien erlosch der Widerstand; in einer Felsskulptur von Šatt errigâl unterhalb Silsilis ist dargestellt, wie der König, begleitet von seiner Mutter und seinem Kanzler, die Huldigung des, in weit kleinerer Gestalt gebildeten, »Sohnes des Ré' Antef« entgegennimmt; dieser Antef, der an seinem Kopftuch die Uraeusschlange trägt (aber keine Krone), wird einer der oben erwähnten nubischen Fürsten sein. – Der nur in seinen Fundamenten erhaltene Totentempel Mentuḥoteps IV. in Dêr el Baḥri ist eine großartige, in Terrassen aufsteigende Anlage, in deren Mitte sich die Pyramide des Königs erhob, umgeben von einer großen Pfeilerhalle, die rings von Säulengängen umschlossen war. Die Wände waren mit vortrefflich ausgeführten Reliefs der Kriege und Jagden des Königs geschmückt, die an die Totentempel der fünften Dynastie erinnern, während die architektonische Anlage zwar in der Verknüpfung der Pyramide mit dem Grabtempel an die alten Vorbilder sich anlehnt, aber in ihrer Verbindung zu einer inneren Einheit und der durchgeführten, dem Terrain sich anschmiegenden Gliederung weit über sie hinausgeschritten ist. Auch einen Osiristempel in Abydos hat Mentuḥotep IV. gebaut. So lebt mit der Wiederherstellung der Reichseinheit auch die Kunst [259] wieder auf; unter ihm lebte der Bildhauer Mertisen, der in seiner Grabschrift sich rühmt, alle Geheimnisse der Skulptur und Malerei geübt und niemand außer seinem ältesten Sohn in sie eingeweiht zu haben. – Auf Mentuḥotep IV. ist vielleicht ein gleichnamiger König (Mentuḥotep V.) gefolgt, der den Thronnamen Nebtauirê' »Herr der beiden Lande des Rê'« trägt; er scheint nur wenige Jahre regiert zu haben. Der Turiner Papyrus läßt allerdings auf Nebḥepetre' (Mentuḥotep IV.) sofort S'onchkerê' Mentuḥotep VI. folgen, der zweifellos der letzte König der elften Dynastie gewesen ist (ca. 2010-2000 v. Chr.).


Über den Totentempel s. NAVILLE und HALL, XI. dyn. Temple of Deir el Bahari, I 1907. II 1910. Eine Nachprüfung der Baugeschichte [vgl. BORCHARDTS Skizze: Die Totentempel der Pyramiden, Z. f. Gesch. d. Architektur III S. 81ff.] wäre sehr erwünscht. In ihm ist der Name Nebḥepetre' zuerst gefunden worden; und NAVILLE hat erkannt, daß ebenso in der Inschrift von Konosso, LD. II 150 b zu lesen ist (anstatt Nebḥotep), was eine Photographie bestätigt. Ferner auf einem Fragment aus Theben, DARESSY, Ann. du serv. VIII 243. In Konosso, LD. 150 c, und Hammamat, LD. II 150 d, heißt er nur »Sohn des Rê' Mentuḥotep«, mit se Rê' innerhalb des Königsrings (ebenso NAVILLE und HALL pl. 12 a). Fragmente von Gebelên: DARESSY, Rec. XIV 26. XVI 42. FRASER, PSBA. 15, 494 no. 15 v. BISSING-BRUCKMANN, Denkm. aegypt. Skulpturen pl. 33 a (hier heißt er im Königsring »Sohn der Ḥatḥor von Dendera Mentuḥotep«; die Identität wird durch den Horusnamen bewiesen. Priesterinnen der Ḥatḥor von Dendera sind auch seine Frauen; vgl. auch Deir el B. II 6 d, wo die Göttin in einem Relief erscheint, das sicher M. IV. angehört). Meine frühere Vermutung, der erste der Feinde, den der König niederschlägt, sei ein Puntier, nehme ich jetzt zurück; BREASTED hält ihn mit Recht für einen Aegypter. – Nepḥepetrê' [so hat der pap. ABBOTT den Namen sicher gesprochen] Mentuḥotep IV.: Grabstele des Meru aus seinem 46. Jahr in Turin: Catal. general, ant. eg. I p. 117. Inschrift des Zehmau; ROEDER, Debod bis Bab Kalabsche § 279ff. (der seltsamerweise, trotz der ganz deutlichen Angaben des Berichts, in den 'Amu keine Asiaten sehen will). Reste der Kriegsdarstellungen im Tempel; NAVILLE, Deir el B. I pl. 14. 15. II pl. 9 c; Fragment des zugehörigen Berichts p. 5 (von Rezenu ist pl. 15f nicht die Rede). In Assuan: LD. II 149 b; in Abydos: PETRIE, Abydos II 24; in Elephantine: GAUTHIER (§ 275 A.) p. 27; in Demhid in Unternubien: WEIGALL, Ant. of Lower Nubia, pl. 19, 8. Felsskulptur von Šatt errigâl: PETRIE, Season 16, 489; der daneben stehende Kanzler Achtoi auch bei PETRIE, Season 213 (Jahr 41, mit Erwähnung einer Fahrt nach Uauat,[260] vgl. BREASTED, Anc. rec. I 246). 443; ein anderer Beamter ib. 243. Der Grabtempel Ḥat-asut auch Catal. d'Abydos 605 = LANGE und SCHÄFER, Grabsteine des M. R. 20088; pap. ABBOTT. Späterer Kult des Mentuḥotep IV.: Deir el B. I 57ff.; speziell sorgte Sesostris III. für ihn. In späteren Königslisten: LD. III 2 a.d. 163; Altar CLOT-BEYS: BRUGSCH, Ber. Berl. Ak. 1858, 69; in den Tafeln von Abydos und Sakkara werden von den Königen der 11. Dynastie nur er und S'onchkerê' genannt [in der Tafel von Karnak ist er hinter Dynastie 12 geraten]. – Mertisen: Louvre C 14. – Nebtauire' Mentuḥotep V.: LD. II 149 c-h (GOLENISCHEFF, Hammamat 10-14), vgl. ERMAN, Aegypten 627f. 668f. Ä. Z. 29, 60. Er findet sich auch auf einem Stein in Der el Bahari (erwähnt I p. 8). Er feiert das Seṭfest schon in seinem zweiten Jahre; mithin folgt daraus, daß die § 276 A. erwähnte Statue den Mentuḥotep im Kostüm dieses Festes zeigt, noch nicht, daß er 30 Jahre regiert hat. – S'onchkerê' Mentuḥotep VI.: GARDINER, PSBA. 26, 75. Ann. du serv. V. 28. In Hammamat: LD. II 150 a (= GOLENISCHEFF, Hammamat 15ff.), aus seinem achten Jahr. In Abydos: PETRIE, Abydos II 25; in Nebeše ö.v. Tanis: PETRIE, Tanis II 42; in Šatt er Rigâl: PETRIE, Season 359; in Elephantine: CÉDAT, rec. 31, 64; Kapelle in QURNA: PETRIE, Qurnah pl. 7, 1 und p. 5. – Nubische Dynastien: Horus Snefer-taui-f König Qa-ka-rê' Sohn des Rê' König An (was gewiß Antef zu lesen ist) an 10 Stellen bei WEIGALL, Ant. of Lower Nubia, pl. 34. 52. 54. 64. 65 und ROEDER, Debod bis Kalabsche, §§ 456. 458. 465; und Horus gerg-taui-f mit unlesbarem Thronnamen: WEIGALL pl. 32, 1. 49, 1 = 50, 1. 65, 1 (die zweite auch bei BREASTED, Annual of Semit. Lang. XXIII 57; vgl. ÄZ. 44, 115). GAUTHIER hat gewiß recht mit der Annahme, daß diese Herrscher nicht aegyptische Könige, sondern lokale Dynastien waren. Zu ihnen gehört auch der »Goldhorus Chnumrê', König von Ober- und Unteraegypten Uaẕ(?)-kerê' Sohn des Rê' Sgersenti [mit weggelassener Cartouche]«, dessen Sohn die Feinde seines Vaters BESIEGT: ROEDER, Debod bis Kalabsche (Les temples immergés de la Nubie), 1911, § 307f und Taf. 81 = WEIGALL, Ant. of Lower Nubia pl. 19, 2), der mit dem König Uaẕkerê' der 8. Dyn. (§ 268 a) nichts zu tun hat. – Eine vollständige Königsliste läßt sich nicht herstellen, auch nicht bestimmen, welche die 6 Herrscher sind, die im Turiner Papyrus genannt waren. Nebtauirê' gegen den Turiner Papyrus zwischen Nebḥepetrê' und S'onchkerê' einzuschieben (ebenso NAVILLE, v. BISSING, GAUTHIER), habe ich mich nur sehr ungern entschlossen; aber es scheint in der Tat unmöglich, ihn vor Nebḥepetrê' anzusetzen. Die Folge der bekannten Könige, nach den § 275 A. genannten, ist:

Horus Uaḥ'onch Antef IV., min. 50 J., ca. 2130-2080.

Horus Necht-neb-tep-nofer Antef V.

Horus S'onch-jeb-taui Mentuḥotep II.

[Vielleicht Lücke?]

Nebḥepetre' Mentuḥotep III., ca. 2070, vielleicht iden tisch mit:

[261] Nebḥepetre' Mentuḥotep IV., min. 46 J., ca. 2060-2015.

(Nebtauire' Mentuḥotep V., min. 2 Jahre, ca. 2015-2010.)

S'onchkere' Mentuḥotep VI., min. 8 J., ca. 2010-2000.


278. Schon im Alten Reich sind die Steinbrüche von Ḥammamât im östlichen Wüstengebirge erschlossen worden (§ 263). Unter den thebanischen Herrschern werden sie eifrig ausgebeutet, und im Anschluß hieran die hier hausenden Trogodytenstämme untertänig gemacht. Im zweiten Jahre Mentuḥoteps V. ist sein Vezir Amenemḥet mit 10000 Mann, darunter 3000 aus dem Delta, nach Ḥammamât gezogen, um einen großen Block für den Sarg des Königs und Steine für seine Tempelbauten zu brechen. Dabei entdeckte man einen großen, noch jetzt vorhandenen Brunnen; das gab Anlaß, die neuerschlossene Oase mit Sträuchern aus Aegypten zu bepflanzen, und der kommandierende Offizier Se'onch unternahm eine Razzia bis ans Meer, um die aufgefangenen Trogodyten mit ihrem Vieh hier anzusiedeln. Das ganze östliche Wüstengebirge wird der Verwaltung des Nomarchen von Mena'at-Chufu (Benihassan, § 280) in Mittelaegypten unterstellt. – Im Anschluß daran wird jetzt für die Fahrten nach dem Weihrauchland Punt, die früher von Suez ausgegangen waren (§ 265), die Straße von Koptos über Ḥammamât nach dem Roten Meer eingeschlagen, und hier in Sawu (j. Wadi Gasûs nördlich von Qoṣeir) ein Hafen angelegt. Im achten Jahre Mentuḥoteps VI. zog sein Kanzler Ḥenu mit einer »in Oberaegypten von Oxyrynchos bis Gebelên« ausgehobenen Truppe von 3000 Mann auf einer neuen, kürzeren Straße aus, grub unterwegs mehrere Zisternen, züchtigte die Trogodyten, und befrachtete dann das Schiff und entsandte es nach einem großen Opfer. Über den Verlauf der Fahrt erfahren wir nichts; Ḥenu selbst kehrte gleich nach der Abfahrt heim und brachte aus Ḥammamât Steinblöcke für Tempelstatuen mit.


Über Wadi Gasûs: SCHWEINFURTH, Abh. Berl. Ak. 1885. ERMAN, ÄZ. 20, 203.


279. Von den inneren Zuständen dieser Epoche läßt sich ein ausreichendes Bild noch nicht gewinnen. Jedenfalls war [262] die Macht der Gaufürsten noch keineswegs gebrochen (vgl. § 279 § 282); eher scheinen sich die Thebaner im Kampf gegen die Herakleopoliten auf die lokalen Machthaber gestützt zu haben, so daß die Zeit der elften Dynastie recht eigentlich den Höhepunkt der aegyptischen Feudalherrschaft bildet. In ihrer Stadt und ihrem Gau schalten die Nomarchen, die jetzt alle erblich den Fürsten- und Grafentitel führen, völlig wie kleine Könige; regelmäßig wird nach ihren Jahren, nicht nach denen des Pharao, datiert, ihr Name beim Eidschwur angerufen, und ihm der sonst nur dem König zustehende Segenswunsch »möge er leben, heil und gesund sein« beigefügt. Wie die No marchen von Siut (§ 274) hält Kai vom Hasengau neben dem Aufgebot des Gaus »Gefolgsleute aus den Negern von Maẕoi und Uauat, aus dem Süden und dem Nordland«. Ein großer Teil des Grundbesitzes ist »Fürstengut«, scharf geschieden von dem großen Privatbesitz der herrschenden Familie; und daneben sind die Nomarchen fast alle zugleich Hohepriester und verwalten daher auch das Tempelgut-nur in Memphis, wo es keine Gaugrafen gibt, behauptet statt dessen der Hohepriester seine selbständige Stellung. Die Gefälle, die sie daneben für den König erheben, treten offenbar diesen reichen Einkünften gegenüber ganz zurück. – Aber auch die hohen Beamten, der Kanzler und die, nicht selten aus den Nomarchen genommenen, Vezire des Pharao haben offenbar eine sehr selbständige Stellung gehabt. In ihren Inschriften reden sie zwar als die Vertrauensmänner des Pharao, die sich bemühen, seine Befehle auszuführen; aber zugleich rühmen sie sich als die allmächtigen Regenten des ganzen Landes, die untersuchen und dem Könige melden, »was existiert und was nicht existiert«, als Leiter seiner Bauten und Expeditionen, als gerechte Richter in allen Prozessen, die die Bösen bestrafen und vor denen alle Großen und Gaufürsten und beide Lande zittern usw. Alle anderen übertroffen hat in solchen Wendungen Amenemḥet, der Vezir Mentuḥoteps V., in seinen Inschriften in den Steinbrüchen von Ḥammamât (§ 278). Es wäre nicht unmöglich, daß er [263] identisch ist mit dem Amenemḥet, der im Jahre 2000 v. Chr. das elfte Herrscherhaus beiseite schob und die neue kraftvolle Dynastie begründete, deren Herrschaft den Höhepunkt der gesamten Geschichte des Niltals bildet.


Außer Aḥa, Thoutnacht und Kai vom Hasengau (§§ 274 A. 276 A.) gehören dem Ausgang der Herakleopoliten und der 11. Dynastie auch die sonstigen älteren Nomarchengräber von Berše an: GRIFFITH, El Bersheh II, nebst den Graffiti von Ḥatnub ib. 47ff. »Vorsteher des Südens« ist hier zum leeren Titel geworden, ebenso wie Achtoi II. von Siut den Titel »großer Oberster des Südens« erhält (Siut pl. 13, 23). Das Graffito des Amenemḥet unter Sesostris I. (no. 10) zeigt, wie GRIFFITH bemerkt, deutlich den unter der 12. Dynastie eingetretenen Wandel. – In Benihassan sind aus der Zeit vor der 12. Dynastie fünf Gräber von Nomarchen (die alle nur den Titel ḥeti'o, nicht rpa'ti haben) des Ziegengaus erhalten, alle aus derselben Familie (no. 29. 33. 27. 15. 17, NEWBERRY, Benihassan II p. 5ff.); noch älter ist Chnemḥotep S. des Neteruḥotep Grab 13. Im Grabe des vorletzten (15, vol. II pl. 15) findet sich zuerst die Darstellung von Kämpfen und der Belagerung einer Festung, die sein Sohn Achtoi (II pl. 5) und ebenso Ameni (I pl. 14-16) wiederholen, ebenso wie die darüber stehenden Ringkämpfe. – Ferner gehören zahlreiche Grabinschriften namentlich aus Abydos in diese Zeit. Ergänzend treten die Angaben aus der 12. Dynastie hinzu, vor allem die Grabschrift des Ḥa'piẕefai von Siut, ERMAN, Ä. Z. 20, 159ff. – In Benihassan hat sich die Datierung nach Nomarchen bei Ameni unter der 12. Dynastie noch als Antiquität erhalten. – Vezire sind von den Nomarchen des Hasengaus 'Aḥ anacht (Berše Grab 5, § 274 A.) und Kai (Graffiti 7 und 8, § 276 A.) gewesen; und bei ihnen finden sich die Titel und Phrasen, die dann Amenemḥet verwendet, schon großenteils, ebenso kehren sie in der 12. Dynastie wieder.


Quelle:
Eduard Meyer: Geschichte des Altertums. Darmstadt 81965, Bd. 1/2, S. 252-264.
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