Burg [1]

[723] Burg, im Mittelalter der feste Wohnsitz eines Adeligen; man wählte dazu natürlich feste Orte, Inseln, Halbinseln, Sümpfe u. dergl., noch gewöhnlicher aber einen steilen Hügel, Felsen oder Berggipfel. Die ältesten B.en, wie sie vom 5.–8. Jahrh. entstanden, sind nichts anderes als große viereckige Thürme von 40–60' Höhe, sehr dicken Mauern u. 3 Stockwerken; das untere war Küche und Vorrathskammer, das mittlere die Familienwohnung, das obere der Raum zur Aufnahme von Gästen. Ein solcher Thurm hatte kein eigentliches Thor, sondern 15–30' über dem Boden eine Thüröffnung, zu der man auf einer wegnehmbaren Treppe gelangte; die Bestimmung eines solchen Gebäudes war offenbar die, in Kriegsnöthen als zeitweiliger Zufluchtsort der Herrenfamilie zu dienen. Mit der Ausbildung der Lehensherrschaft fing der Adel an, feste Wohnsitze von größerer Ausdehnung u. größerer Bequemlichkeit zu bauen. Er wählte einen geräumigeren Platz für den Bau; das Herrenhaus blieb zwar gleichfalls ein 4eckiges thurmähnliches Gebäude, hatte aber in seinen Stockwerken größere Säle oder Kammern; für Gäste erhob sich wohl auch ein zweites ähnlich gebautes Haus, mit dem anderen durch eine Mauer verbunden. Vor der Burg ließ man einen Hofraum (manchmal sogar einen 2. bis 6.) frei und umschloß diesen mit einer starken Mauer mit festem Thore; man flankirte wohl auch die Mauer oder das Herrenhaus mit den Thürmen, diese Thürme mit tiefen Kellern (Verließen) dienten als Gefängnisse. An die Hofmauern waren die Stallungen und Oekonomiegebäude angebaut, und hier hatte die männliche Dienerschaft ihre Herberge-Erforderte oder erlaubte es die Lage den B., so wurde sie auf der zugänglichen Seite durch einen tiefen Graben abgeschnitten, über den eine Zugbrücke führte. Seit der Erfindung des groben Geschützes wurden die meisten B.en gegen einen gerüsteten Feind unhaltbar; daher wurden sie theils zerstört, theils zu Neubauten abgebrochen, theils umgebaute theils ihrem allmäligen Zerfalle überlassen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 723.
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