Freydorf

[98] Freydorf, Rudolf von, bad. Minister, geb. 28. Febr. 1819 in Karlsruhe, gest. daselbst 15. Nov. 1882, studierte die Rechte, ward 1860 Rat im Justizministerium, arbeitete an der neuen Kirchen- und Justizgesetzgebung mit und gab die badische Prozeßordnung mit Erläuterungen (Heidelb. 1865–67) heraus. Nach dem Sturz des Ministeriums Edelsheim 27. Juli 1866 zum Präsidenten des Ministeriums des großherzoglichen Hauses und zum Minister des Auswärtigen (29. Juni 1871 auch der Justiz) ernannt, schloß er im August 1866 den Friedens- und Bündnisvertrag mit Preußen und bemühte sich, Badens Militärorganisation und Gesetzgebung nach Art des Norddeutschen Bundes umzugestalten. An den Verhandlungen über die Gründung des Deutschen Reiches 1870 nahm er hervorragenden Anteil, ward Bundesratsbevollmächtigter und schied gleichzeitig mit Jolly 24. Sept. 1876 aus dem Amt. Anonym veröffentlichte[98] er: »Der Prozeß von Baumbach« (Karlsr. 1861) und »Die mecklenburgische Verfassungsfrage« (Leipz. 1877). Das Tagebuch, das er während der Verhandlungen über die Reichsgründung führte, ist verwertet bei Lorenz, Kaiser Wilhelm und die Begründung des Reiches 1866–1871 (Jena 1902).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 98-99.
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