Verband der deutschen Buchdrucker

[33] Verband der deutschen Buchdrucker, ein Gewerkverein zur Vertretung der gewerblichen sowie zur Förderung der geistigen und materiellen Interessen seiner Mitglieder mit Ausschluß aller politischen und religiösen Fragen. Der V. wurde 1866 in Leipzig gegründet, 1879 wurde der Sitz nach Stuttgart verlegt und der Titel in »Unterstützungsverein deutscher Buchdrucker« geändert. 1888 kam der Sitz nach Berlin, 1891 wurde der jetzige Titel angenommen. Der V. umfaßt 23 Gauvereine mit 1410 Druckorten. Aufnahmefähig ist jeder Buchdrucker oder Schriftgießer nach ordnungsgemäßer Lehrzeit. Der Beitrag beträgt wöchentlich 1,10 Mk. Die Leitung hat ein siebenköpfiger Vorstand, der sich bei besonders wichtigen Fragen durch die Gauvorsteher verstärkt. Organ des Verbandes ist der »Korrespondent für Deutschlands Buchdrucker und Schriftgießer« (Leipzig). Der V. zahlt an Arbeitslose, Kranke und Invaliden Unterstützung, auch wird bei gewerblichen Streitigkeiten Rechtsschutz gewährt. Alle drei Jahre findet eine Generalversammlung statt, die durch Delegierte beschickt wird. Von 58,000 im Beruf tätigen Gehilfen gehören 53,807 dem V. an. Das Vermögen betrug 1907: 6,400,000 Mk. An Zinsen und Beiträgen wurden 1906 vereinnahmt 2,668,399 Mk., verausgabt 1,901,662 Mk. Das soziale Programm des Verbandes erstreckt sich auch auf feste Lohnvereinbarungen mit dem Deutschen Buchdruckerverein (Arbeitgeber-Organisation), die der [33] Kontrolle eines Tarisamtes unterstehen, in dem beide Teile unter dem Vorsitz eines Juristen gleichmäßig vertreten sind. Auch bei den 54 Schiedsgerichten sind Arbeiter und Arbeitgeber in gleicher Zahl vertreten. Zur Arbeitsvermittelung sind 60 paritätisch verwaltete Arbeitsnachweise vorhanden, die der Kontrolle der 12 Tarifkreisvertreter unterstehen. Vgl. Tarifverträge.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 33-34.
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