Veterinärrat

[129] Veterinärrat, 1) in Deutschland Titel für einzelne Tierärzte in amtlichen Stellungen (auch Geheimer V.). – 2) Deutscher V., die Spitze der tierärztlichen Standesorganisation in Deutschland, eine Versammlung von Delegierten aller deutschen tierärztlichen Vereine. Der Zusammenschluß dieser Vereine zum Deutschen V. wurde 1874 in Berlin auf Anregung von Bayern aus begründet. Er stellt eine freie Organisation ohne amtliche Befugnisse und Beschränkungen dar; auf den nach Bedarf abgehaltenen Plenarversammlungen, bei denen Vertreter der Landesregierungen anwesend zu sein pflegen, werden wichtige technische Fragen, auch Standesangelegenheiten, beraten, namentlich um im Sinne der gefaßten Beschlüsse weiterhin auf die Regierungen, die gesetzgebenden Körperschaften und die öffentliche Meinung einzuwirken. Der Deutsche V. hat wesentlichen Einfluß z. B. auf die Viehseuchengesetzgebung und andre Gebiete des öffentlichen Veterinärwesens ausgeübt, namentlich aber einen bedeutenden Anteil an der Entwickelung des tierärztlichen Standes genommen. Er hat bisher zehn Plenarversammlungen (die letzte in Breslau 1905) abgehalten. Die laufenden Geschäfte führt ein Ausschuß.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 129.
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