Veterinärwesen

[129] Veterinärwesen, die Gesamtheit aller Einrichtungen, welche die Erforschung der Tierkrankheiten, deren Behandlung und Verhütung, namentlich auch die Unterdrückung der Seuchen und die Abwehr der Folgen dieser Krankheiten für den Tierbestand und das Nationalvermögen sowie auch für die menschliche Gesundheit bezwecken. Zum V. gehören daher: der tierärztliche Unterricht, die Ausübung der Tierheilkunde, die Veterinärpolizei und die Organisation der staatlichen Veterinärbeamten, der Veterinärdienst in der Armee, die Ausübung, bez. Kontrolle der Fleischbeschau, die Tätigkeit tierärztlicher Sachverständiger vor Gericht, teilweise auch die Leitung der Tierzucht sowie die durch Tierärzte vorzunehmende Ausbildung der Hufbeschlagschmiede und deren Kontrolle (Näheres in den Artikeln: »Fleischbeschau, Gerichtliche Tiermedizin, Hufbeschlaglehranstalten, Militärveterinärwesen, Tierarzt, Tierärztliche Hochschulen, Tiermedizin, Veterinärpolizei und Viehseuchengesetz«). Das V. dient daher in erster Linie landwirtschaftlichen Interessen und ist überall den die Landwirtschaft verwaltenden Ministerien (in Preußen seit 1872) unterstellt, mit Ausnahme des von der Heeresverwaltung ressortierenden Militärveterinärwesens. In Bayern, Württemberg, Hessen ist jedoch der tierärztliche Unterricht in der Verwaltung von dem übrigen Zivilveterinärwesen getrennt und den Unterrichtsministerien zugeteilt. 1872 wurde in Preußen als oberste beratende Instanz die technische Deputation für das V. eingerichtet, und schon 1875 wurde das preußische Viehseuchengesetz (s. d.) geschaffen. Bei dem kaiserlichen Gesundheitsamt in Berlin besteht eine Veterinärabteilung. Im übrigen s. die Organisation des Veterinärbeamtentums unter Artikel »Tierarzt«.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 129.
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