Besĕler

[671] Besĕler, 1) Wilhelm Hartwig, geb. 1806 auf Marienhausen in Jever, siedelte früh mit seinen Eltern nach Schleswig über, studirte 1823–27 in Kiel u. Heidelberg die Rechte, wurde Advocat in Schleswig, gehörte hier zu den Patrioten u. Opponenten der Regierung in den Danisirungsversuchen u. wurde 1844 in die schleswigsche Ständeversammlung gewählt, wo er bes. für die Vereinigung des deutschen Theils von Schleswig mit Deutschland wirkte. Nach der Revolution zu Kopenhagen im März 1848, welche die Incorporation Schleswigs forderte, übernahm B. am 24. März d. J. mit dem Prinzen Friedrich von Augustenburg-Noer u. dem Grafen Reventlow-Preetz die Provisorische Regierung der Herzogthümer u. wurde dann Mitglied der nach Beschluß der Landesversammlung von 20. März 1849 eingesetzten Statthalterschaft; zugleich war er Mitglied u. eine Zeitlang Vicepräsident des Deutschen Parlaments in Frankfurt, wo er sich zur Gothaischen Partei hielt. 1851 bei der Theilnahme Österreichs u. Preußens an der Entwickelung der Angelegenheiten der Herzogthümer trat B. aus der Regierung u. zog sich nach Braunschweig zurück. Durch Erlaß der dänischen Regierung vom 10. Mai 1851 wurde er von der Amnestie ausgeschlossen. Er schr.: Der Proceß Gervinus, 1853; Zur Schleswig-Holsteinschen Sache, Braunschw. 1856; u. übersetzte Macaulay's Geschichte Englands. 2) Karl Georg Christian, Bruder des Vor., geb. 1809 zu Redenitz in Schleswig, studirte seit 1827 die Rechte u. Philosophie in Kiel u. München; lebte seit 1833 in Göttingen, habilitirte sich 1835 in Heidelberg, wurde aber in diesem Jahre Professor der Rechte in Basel, 1837 in Rostock u. 1842 in Greifswald. 1848 in das Deutsche Parlament gewählt, gehörte er dem Rechten Centrum an u. sprach bes. für das Erbkaiserthum; er trat im Mai 1849 mit seiner Partei aus u. wurde in diesem Jahre Mitglied der 2. preußischen Kammer, wo er auf der Linken saß. Er schr.: Lehre von den Erbverträgen, Gött. 1835–38, 3 Bde.; Volksrecht u. Juristenrecht, Lpz. 1343; System des gemeinen deutschen Processes, ebd. 1847, 1. Bd.; Commentar über die Strafgesetzgebung für die preußischen Staaten, ebd. 1851.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 671.
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