Bildende Künste

[774] Bildende Künste 1) im Gegensatz gegen die redenden, darstellenden u. tönenden Künste diejenigen, die einem sinnlich wahrnehmbaren Stoffe eine bestimmte, bedeutende, mit einem erdachten od. wirklichen Vorbild übereinstimmende Form geben. Diese sind die Baukunst, Bildhauerkunst u. Malerei, u. ihr Verhältniß zu einander ist so, daß die Baukunst, die älteste u. von sinnlichen Vorbildern unabhängige, das Gesetz der idealen Anschauung in Maß u. Verhältniß, die Bildhauerei mit der Malerei Gedanken, Form u. Bewegung, letztere noch bes. die Gesetze harmonische Beleuchtung u. Färbung zu ergründen hat. Allen gemeinschaftlich dient zur Vollkommenheit das Gesetz der Symmetrie u. ein richtiges Verhältniß der Massen; außerdem verfolgt jede ihre eigenen Aufgaben u. nur im Scherz od. aus Mangel an Durchbildung greift die eine zu den Mitteln der anderen; so, wenn auf Gemälden einzelne Theile basreliefartig aufgeklebt, od. Basreliefs u. Statuen bemalt sind, wenn kolossale Statuen zu Wohnungen eingerichtet werden etc.: vgl. Kunst. 2) Im engeren Sinne die Künste, welche Gegenstände nicht blos durch Zeichnung, Farben u. Schatten, sondern in ihrer wahren körperlichen Gestalt darstellen, also die Bildhauer-, Bildgießer-, Bildformer-, S tempelschneider-, Steinschneider- u. Stuccaturkunft (s.d. a.).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 774.
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