Continēnt

[409] Continēnt (v. lat.), eine Masse zusammen hängenden Landes, im Gegensatz von Insel; bes. das europäische Festland im Gegensatz von Großbritannien. Daher Continental, das Festland betreffend; so Continentalmächte, die Staaten auf dem festen Lande von Europa, im Gegensatz zu Großbritannien. Continentalsystem (Continentalsperre), die Sperrung des Continents gegen englische Schiffe u. englische Manufactur- u. Colonialwaaren. Napoleon I. wollte dem Widerstande, welchen ihm nur noch die Engländer in Europa leisteten, dadurch begegnen, daß er deren Handel u. Industrie zu Grunde richtete. Dieses gegen die Grundsätze des Völkerrechts verstoßende System begann mit dem kaiserlichen Decrete vom 21. Nov. 1806 aus Berlin, wodurch aller Handel mit England verboten wurde, u. ward ausgedehnt durch die Decrete vom 17. Dec. 1807 aus Mailand, 11. Jan. 1808 aus den Tuilerien, wodurch alle Schiffe für verfallen erklärt wurden, welche nach England gefahren waren, ferner durch den Colonialwaarentarif vom 3. Aug. 1810 u. ein kaiserliches Decret vom 12. Sept. 1810, das am 13. Oct. von Fontainebleau aus sehr geschärft wurde; vermöge desselben mußten auf dem ganzen Continente alle englischen Waaren, welche Groß- od. Detailhändler besaßen, ohne Entschädigung dafür zu gewähren, verbrannt werden. Aber statt die Macht Englands zu brechen, schadete sich Napoleon dadurch selber. Die ungeheuere Vertheuerung aller Colonialwaaren, die Erschütterung aller Grundlagen, auf denen der kaufmännische Verkehr u. der Credit basirt war, ein alle Achtung vor dem Gesetz vernichtender Schleichhandel, die Hintenansetzung der materiellen Interessen des Einzelnen, um das Ziel einer ehrgeizigen Politik zu erreichen, schürte die Mißstimmung der davon betroffenen Völker gegen die französische Herrschaft. Vollends unleidlich wurde der Zustand, als auch die englische Regierung sich zu einer noch schwereren Verletzung des Völkerrechts durch die berüchtigten Orders in council hinreißen ließ. Diese Repressionsmaßregel vernichtete all u. jede Sicherheit des privaten Eigenthums zur See, indem sie die Rechte der Neutralen außer Kraft setzte. Aber auch Englands eigenes Interesse wurde dabei gefährdet; denn nun kehrten sich auch die neutralen Handelsvölker; namentlich Amerika, gegen England, u. die noch offenen Absatzwege wurden den englischen Fabrikaten versperrt. Selbst Napoleon erkannte endlich, daß es unmöglich sei, die C-sperre in ihrer ganzen Strenge aufrecht zu erhalten, u. gab deshalb oft seine Einwilligung zu Ausnahmen. Die Orders in council wurde 1812 durch Parlamentsbeschluß beseitigt, u. bald nachher fiel auch das C-system durch die gegen Napoleon gerichtete Allianz Rußlands, Preußens u. Englands. Vgl. Kiesselbach, Die C-sperre, Stuttg. 1849.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 409.
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