Jaup

[761] Jaup, Heinrich Karl, geb. den 28. Sept. 1781 in Gießen, studirte daselbst 1798–1801 Jurisprudenz u. habilitirte sich hier 1803, wurde 1804 Professor, 1815 Geh. Referendar im Ministerium in Darmstadt, 1820 Geheimer Staatsrath im Ministerium des Äußeren u. Mitglied des Staatsraths, 1824 Präsident der Gesetzgebungscommission u. 1828 Präsident des Cassationshofes für Rheinhessen; 1832 wurde er von Friedberg in die zweite Kammer der hessischen Landstände gewählt, wo er zur Opposition gehörte, u. nach der Auflösung des Landtages 1848 wurde er Mitglied des Vorparlamentes, dann der Nationalversammlung zu Frankfurt u. im Juli d. J., nach H. v. Gagerns Austritt aus dem großherzoglichen Ministerium, Ministerpräsident (s.u. Hessen-Darmstadt Gesch. III.). Als sich Hessen von der Union abwendete, trat er 1850 wieder aus dem Ministerium (s. ebd. IV.) u. wurde Präsident des Oberconsistoriums; er schr.: Über die Auflösung des Rheinischen Bundes u. der Schweizer Vermittelungsacte, ebd. 1814; Einige Worte über Preßfreiheit, ebd. 1833 u.a.; gab mit Crome u. Floret die Zeitschrift Germanien, 1808–11, 4 Bde., u. den Staatsboten, 1826 f., heraus.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 761.
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