Jugurtha

[173] Jugurtha, Sohn Manastabals u. Enkel des Massinissa, wurde bei seinem Oheim Micipsa mit dessen Söhnen Adherbal u. Hiempsal erzogen u. mit denselben von Micipsa zu Erben seines Reiches Numidien eingesetzt Nach Micipsas Tode ließ J. den Hiempsal ermorden, 116 v. Chr., u. zwang Adherbal zur Flucht nach Rom. Bei der Theilung Numidiens mit Adherbal wußte sich J. den besseren Theil zu verschaffen, als er aber darauf den Adherbal angriff, schlug u. in Cirta tödten ließ, überzogen ihn die Römer mit Krieg (Jugurthinischer Krieg) 111 v. Chr. Zwar wurde bald Friede mit J. geschlossen u. er selbst nach Rom vorgeladen, wo er durch Besprechungen den Tribunen Bäbius gewann u. seine Absichten durchsetzte; aber wegen der Ermordung seines Vetters Massiva, welcher Ansprüche auf den Thron erhoben hatte, mußte er die Stadt verlassen, u. der Senat erklärte den Krieg von Neuem gegen ihn. Nachdem der Consul Albinus u. dessen Bruder nichts gegen J. hatten ausrichten können, schickten die Römer 109 den Q. Cäcil. Metellus nach Afrika, welcher die Schlacht am Flusse Muthul gewann u. die Unterthanen J-s zum Abfall verlockte. J. rüstete schnell ein neues Heer, wurde zwar bei einem Angriff auf das zu den Römern abgefallene Sicca von Marius zurückgeschlagen, entsetzte aber die von Metellus belagerte Stadt Zama. 108 erlitt er von Metellus eine zweite Niederlage, mußte die Stadt Thala räumen u. floh zu seinem Schwiegervater Bocchus König von Mauritanien, welcher ihm Hülfe versprach. Marius, welcher 107 an der Stelle des Metellus das Obercommando erhalten hatte, führte den Krieg gegen J. mit großer Vorsicht, schlug ihn bei Cirta. eroberte Capsa u. brachte ihm am Flusse Mulucha eine abermalige Niederlage bei. Einem zweiten Siege des Marius bei Cirta über J. folgten Unterhandlungen des römischen Feldherrn mit Bocchus, welcher seinen Schwiegersohn J. gefesselt auslieferte (106). J. wurde in Rom im Triumphe aufgeführt u. starb im Kerker. Den Jugurthinischen Krieg beschrieb Sallustius.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 173.
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