Quetschmaschine

[764] Quetschmaschine (Quetschwerk), Maschine od. Vorrichtung, in welcher irgend eine Substanz kräftig u. nachhaltig zusammengepreßt od. gequetscht werden kann, um sie zu verdichten, od. zu zerkleinern, od. zu reinigen. Bes. zu erwähnen sind: a) Q. zum Zerkleinern von Erzen, z.B. der gerösteten Eisenerze, besteht aus zwei gußeisernen Walzen mit gefurchter Oberfläche; diese sind durch Zahnräder unter einander verbunden, so daß die eine der anderen ihre Bewegung mittheilt; von den Walzen ist blos die eine fest eingelagert, während das Lager der anderen in einem Winkelhebel befindlich u. an diesem die Walze so äquilibrirt ist, daß sie einem zu starken Drucke ausweichen kann; vgl. Pochwerk. b) Q. zum Zängen der gefrischten Eisenluppen, u. zwar: aa) die Zängewalzen od. Präparirwalzen des Puddelwalzwerkes, s.d. und Eisenwalzwerk; bb) eine Art Walzwerk, bestehend aus einer verticalstehenden, auf seiner Oberfläche gerippten, um seine Achse drehbaren Walze, welche von einem excentrischen, innerlich ebenfalls gerippten Mantel umgeben ist, welcher fest steht, aber in verschiedenen Punkten von der Walze verschieden weit entfernt ist; an der weitesten Stelle wird die Luppe eingegeben u. kommt an der engsten Stelle wieder heraus; cc) ein hammerähnlicher Doppelhebel, auf dessen längerem Arm eine kleine Dampfmaschine direct bewegend wirkt, während der kürzere Arm unterhalb mit einer gefurchten Platte belegt ist u. mit dieser die auf einer anderen ebenfalls gefurchten festen Gegenplatte liegende Luppe bearbeitet. c) Q. für Flachs besteht aus einem od. mehren Paaren gußeiserner Walzen, durch welche man unter reichlichem Wasserzufluß den Flachs hindurchgehen läßt, wenn man ihn nach der Wasserröste zum Trocknen hinstellt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 764.
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