Regie

[930] Regie (fr., spr. Reschih), 1) eine mit Verantwortlichkeit u. Rechnungsablegung zur Hebung u. Verwaltung gewisser Staatseinkünfte, bes. der Regalien beauftragte Verwaltung unter Aufsicht des monarchischen od. republikanischen Staates; 2) die Personen (Regisseurs), denen die Verwaltung einer Bühne in künstlerischer Hinsicht übertragen ist. Sie werden von den Directoren gemeiniglich aus den befähigtsten Schauspielern gewählt u. theilen dieses Geschäft gewöhnlich in die R. des recitirenden Schauspiels u. der Oper, doch findet man bei größern Theatern oft noch Regisseurs des Trauer- u. Lustspiels, sowie des Ballets. Den Regisseurs liegt die Wahl der Stücke, Rollenvertheilung, scenische Gesammtanordnung (in die Scene Setzen des Stücks), Abhaltung der Proben, Prüfung der eingesandten Manuscripte, Gastrollen- u. Benefizzusicherung, Engagement u. Entlassung der Schauspieler etc. ob. Die mechanischen Beaufsichtigungen der Garderobe, das Maschinen- u. Decorationswesen, sowie die Aufsicht über Tomparsen u. Statisten übertragen sie wieder einzelnen Inspicienten. Die R. steht unter der Intendanz (s.d.). Bei kleineren Bühnen, welche sich auf Privatunternehmung gründen, versieht ein Regisseur nebst Inspicienten sämmtliche Functionen u. wird vom Director gewählt. In Frankreich ist der Regisseur nur Inspicient; die Functionen des deutschen Regisseurs dagegen übt der Directeur de la scène u. bei neuen Stücken der Dichter aus. Dagegen entspricht ihm der englische Stage manager völlig.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 930.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: