Sägemaschine

[753] Sägemaschine, Maschine, wodurch das Sägen mit der Hand bei verschiedenen Arbeiten erleichtert wird. Dazu gehören: 1) eine Vorrichtung, wo das eine Ende der Säge mit einem schweren Schwengel verbunden wird, welcher an einer Achse drehbar befestigt ist; ist der Schwengel in Schwung gebracht, so thut er fast dieselben Dienste als ein zweiter Mensch, welcher sägen hilft; 2) eine Maschine zum leichtern Absägen der Waldbäume; ein kurzes u. ein langes Stück Holz sind in einem Winkel vereinigt u. können an dem abzusägenden Baume mit Klammern befestigt werden; an dem langen Schenkel ist eine eiserne Feder angebracht u. mit dieser vermittelst eines Stiftes das eine Ende des großen Sägeblattes vereinigt, welches am andern Ende einen doppelten Griff hat. Sobald die Arbeiter die Säge an sich gezogen haben, wird sie von der Feder wieder zurückgezogen; 3) eine Maschine, um Pfähle tief unter dem Wasser abzusägen; in einer starken Planke sind drei Balken befestigt, welche sich oben in einer Spitze vereinigen; an der Seite der Planke geht ein Sägeblatt zwischen eisernen Stiften; an jedem Ende des Sägeblattes ist ein Ring, in welchen ein Seil geschlungen ist, das Seil wird über eine Rolle geleitet, welche an jedem äußeren Balken angebracht ist. An der Spitze der drei Balken ist ein um seine horizontale Achse drehbarer doppelarmiger Hebel angebracht; an seinen Enden ist das Seil befestigt, wenn man daher den Wagebalken auf- u. niederdrückt, wird die Säge hin- u. hergezogen. Durch Beschwerung der Planke mit Steinen kann man die Säge so tief als nöthig ist unter das Wasser versenken; 4) mehre kleinere Vorrichtungen zum Schneiden von Hölzern mittels Dampf- od. Wasserkraft; vgl. Sägemühle 1) B); 5) eine Maschine zum Schneiden dünner Steinplatten, s. Marmormühle unter Marmor 1).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 753.
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