Theophănes

[488] Theophănes, 1) aus Mitylene, Begleiter u. Vertrauter des Pompejus des Großen, erhielt das römische Bürgerrechtn. verhalf seiner Vaterstadt wieder zur Freiheit; er beschrieb die Feldzüge des Pompejus, wovon Fragmente im 3. Bd. von Müllers Fragm. histor. graec. 2) Marcus Pompejus Th., Sohn des Vor., wurde von Cäsar zum Statthalter über Asien gesetzt u. genoß später das Zutrauen des Tiberius. 3) Th. aus Byzanz, Geschichtsreiber des 6. Jahrh.; beschrieb den Krieg zwischen den Byzantinern u. Persern 567–573; Auszüge aus seinem Werk bei Photios, herausgeg. von Labbe in den Excerpta legationum, Par. 1647, sonst an den Ausgaben des Dexippos u. im 4. Bd. von Müllers Fragm. histor. graec. 4) Th. Isaakios od. Isaurikos) Confessor, geb. um 758 in Constantinopel, kam unter Leo IV. an den Hof, wo er mehre Ämter bekleidete, aber er wurde Mönch u. später Vorsteher eines Klosters in Bithynien od. Klein-Mysien, ward als Bilderverehrer von dem Kaiser Leo verbannt u. st. 817 in Samothrake; er sehr Fortsetzung der Chronographie des Synkellos, herausgeg. von I. Goar u. F. Combesis, Par. 1655, Fol.; von Classen u. Becker, Bonn 1839–41, 2 Bde.; Tafel, Probe einer neuen Ausgabe von Th., Wien 1853. 5) Th. Nonnos, griechischer Arzt in der Mitte des 10. Jahrh. in Constantinopel; er fertigte auf Veranlassung des Kaisers Constantinus Porphyrogenetes einen Auszug aus älteren pathologischen Schriften, herausgeg. von H. Martius, Strasb. 1568; I. S. Bernard, Gotha 1794 f., 2 Bde. 6) Th., Befehlshaber der Flotte, welche der griechische Kaiser Romanus I. 941 gegen die Russen ausschickte u. welche die russische Flotte vernichtete, s. Russisches Reich S. 517. 7) Th. od. Gregorios Kerameus, aus Sicilien, war in der ersten Hälfte des 11. Jahrh. Erzbischof von Tauromenium u. schrieb griechisch 62 Homilien über die Fest- u. Sonntagsevangelien, herausgeg. von Scorsus, Par. 1644; 8) Th. Prokopowitsch, geb. 1681 in Kiew, wurde im dortigen geistlichen Seminar gebildet u. von Peter d. Großen zum Erzbischof von Großnowgorod ernannt, als welcher er nach Aufhebung der Patriarchenwürde die Abfasung des geistlichen Reglements 1713 vollendete. Er st. 1736 in Nowgorod u. schr.: Das Recht des Monarchen in willkürlicher Bestimmung seines Nachfolgers u. Predigten, 1760 ff., 3 Thle.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 488.
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