Zehn Gebote [1]

[545] Zehn Gebote, Gesetze, welche Gott dem Jüdischen Volk durch Moses, im ersten Jahr des Auszugs aus Ägypten, auf dem Sinai gab, s.u. Hebräer S. 136. Die Tafeln selbst (Gesetztafeln, Tafeln des Zeugnisses) waren wohl von Stein u. die Gesetze eingegraben; sie sollen 1 Elle ins Quadrat u. nach einigen Rabbinern 1/2 Elle dick gewesen sein. Die ersten zertrümmerte Moses, als er vom Berge kam, wegen der Abgötterei des Volkes mit dem goldenen Kalb (2. Mos. 32, 19) u. verfertigte dann andere. Diese waren auf beiden Seiten beschrieben u. lagen später allein in der Bundeslade (worein sie schon Moses gelegt hatte) im Allerheiligsten des Salomonischen Tempels. Die Gebote enthalten in einfachen Zügen wichtige sittliche Gesetze, aber nicht die ganze Moral, welche der Mensch zu üben hat. Die Gebote begründeten die jüdische Religion u. gingen aus ihr in die christliche über, in welcher sie, schon nach Jesu Ausspruch, in eminentem Sinne erfüllt werden sollten. Sie machen das erste Hauptstück des Lutherischen Katechismus aus, welcher mit dem Heidelberger zwar in der Zahl der Gebote übereinstimmt, doch darin von demselben abweicht, daß im letztern als zweites Gebot eingeschoben worden ist: Du sollst Dir kein Bildniß machen, wogegen das neunte u. zehnte des Lutherischen Katechismus zu einem verbunden sind. Auch in den Katechismen, welche seit dem 9. Jahrh. in Gebrauch kamen, z.B. in dem des Mönches von Weißenburg, finden sich die Z. G. Man theilt die Z. G. gewöhnlich in die der zwei Gesetztafeln, auf deren erster die Pflichten gegen Gott (Verbot der Abgötterei, des Mißbrauchs des göttlichen Namens u. das Gebot der Sabbathfeier), auf der zweiten die Pflichten gegen die Menschen (der Kindesliebe, gegen das Leben, der ehelichen Treue, gegen Vermögen, Ehre, Gerechtigkeit) verzeichnet gedacht werden. Zu der ersten Tafel gehören demnach, dem Lutherischen Katechismus zufolge, drei, dem Heidelberger zufolge vier; zur zweiten dort sieben, hier sechs Gebote. Die Rabbiner lehren, daß auf jeder der zwei Gesetztafeln fünf standen. Die Juden haben jetzt diese Gebote nicht allein, sondern ihre Gebote werden in sieben Naturgesetze u. 613 geoffenbarte[545] getheilt, welche zum Theil aus der rabbinischen Erklärung der Bibel entnommen sind. Auch die Muhammedaner erkennen die Z. G. an.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 545-546.
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