Mecklenburg-Strelitz

[135] Mecklenburg-Strelitz, Großherzogthum, besteht aus 2 getrennten Theilen, der 431/2 QM. großen Herrschaft Stargard, von Pommern, Brandenburg und M.-Schwerin begränzt, u. dem 6 QM. großen Fürstenthum Ratzeburg zwischen M.-Schwerin, Lauenburg und Lübeck; die ganze Einwohnerzahl beläuft sich auf 99000; die Staatseinkünfte betragen etwas über 900000 Thlr.; die Ausgaben 1019000 Thlr.; Staatsschulden sind keine vorhanden. Stargard hat dieselbe Staatsverfassung wie M.-Schwerin, Ratzeburg hat keine Landstände; das Bundescontingent beträgt 742 Mann; im Plenum des Bundes hat M.-St. 1 Stimme. – Mecklenburg wurde während der Völkerwanderung von Slaven besetzt, die 1162 von Heinrich dem Löwen unterworfen wurden; dieser gab dem slavischen Fürsten Pribislav einen Theil des Landes zurück und vermählte dessen Sohn Burevin mit seiner Tochter; von diesen stammt das jetzt regierende Haus; die Germanisirung des Landes war übrigens schon im 14. Jahrh. vollendet. Einen Einfluß auf Norddeutschland erlangte Mecklenburg nicht, weil es sich vielfach theilte, z.B. 1288 in 4 Linien, die sich wieder in Nebenlinien schieden. Weil sich die Herzoge im 30jährigen Kriege in die dän.-niedersächs. Verbindung gegen den Kaiser einließen, wurden sie geächtet u. ihr Land Wallenstein verliehen, sie erhielten es jedoch bald wieder durch Gustav Adolf zurück. Für Wismar u. die Aemter Pöhl und Neukloster, die 1648 an Schweden abgetreten werden mußten, wurde Mecklenburg durch die säcularisirten Bisthümer Schwerin u. Ratzeburg u. die Johannitercomthureien Mirow und Nemerow entschädigt. Die gegenwärtigen 2 Staaten beruhen auf dem Vergleich von 1701, den Kaiser Leopold I. vermittelte, der großherzogl. Titel stammt aus dem Jahr 1815. Merkwürdig ist der Streit des Herzogs Karl Leopold von Schwerin mit seinen Ständen; derselbe nahm die russ. Truppen in Anspruch, welche das schwed. Wismar belagert hatten, und Peter I. griff mit beiden Händen nach dieser Gelegenheit, in Deutschland festen Fuß zu fassen; die deutschen Reichsstände duldeten es aber nicht und der Herzog mußte die Russen 1717 heimschicken. Als er abermals gewaltthätig verfuhr, erfolgte eine Reichsexecution 1719 durch Hannover und Braunschweig und als er die Bauern gegen die Stände aufregte, intervenirte Friedr. Wilhelm I. von Preußen, der keine russ. Truppen in Deutschland sehen wollte. In den Jahren 1848 und 49 hatte M.-Schwerin seine Errungenschaften wie so manches andere deutsche Land, die 1850 wieder wegfielen, M.-St. aber stellte sich während dieser Zeit unter preuß. Schutz. Großherzog von M.-Schwerin ist seit 1842 Friedr. Franz, von M.-St. seit 1816 Georg.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 135.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: