Nachbarlich , adj. et adv. 1) Nahe an den andern oder an das andere gränzend; eine ungewöhnliche Bedeutung. Das Gesicht ist der nachbarliche Sinn des Gehöres, Herd. das Gesicht ist dem Gehöre benachbart. 2) In der Nachbarschaft, als einem Abstracto, gegründet ...
Das Nachbarrêcht , des -es, plur. die -e. 1) Ein Recht, welches jemanden in Ansehung seines Nachbars und dessen Eigenthumes zuständig ist. Z.B. daß, wenn jemand sein Haus verkaufen will, der Nachbar das Näherrecht oder den Vorkauf hat. 2) Das ...
Die Nachbarschaft , plur. die -en. 1) Als ein Abstractum und ohne Plural, der Zustand, da man ein Nachbar von einem andern ist, mit den darin gegründeten Pflichten und Obliegenheiten. Gute Nachbarschaft halten, nachbarliche Freundschaft. 2) Die nahe um uns wohnenden ...
Der Nachbarwêg , des -es, plur. die -e, in Obersachsen, ein nur allein für die Nachbarn, d.i. Einwohner eines Dorfes, bestimmter Weg; ein Feldweg.
Nachbêllen , verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, und der dritten Endung der Person. 1) Hinter jemanden her bellen. So bellen die Hunde den Vorübergehenden nach. 2) Eben so bellen, wie ein anderer, ihn im Bellen nachahmen. Einem Hunde nachbellen ...
Die Nachbeschickung , plur. die -en, im Hüttenbaue, die wiederhohlte Beschickung, welche nach der ersten mißrathenen vorgenommen wird.
Nachbêthen , verb. reg. act. mit der vierten Endung der Sache, und der dritten der Person. Eigentlich, dasjenige Gebeth wiederhohlen oder nachsprechen, welches ein anderer vorbethet. Einem nachbethen, oder ihm ein Gebeth nachbethen. Am häufigsten figürlich, ohne Überzeugung, ohne Kenntniß dasjenige ...
Das Nachbier , des -es, plur. doch nur von mehrern Arten, die -e, ein geringes schwaches Getränk, welches nach abgeschöpftem Biere aus neuem auf die Treber gegossenen Wasser bereitet wird; im gemeinen Leben Afterbier, Halbbier, Träberbier, Speisebier, dünnes Bier, Nieders ...
Das Nachbild , des -es, plur. die -er, ein von einigen für das Latein. Copie vorgeschlagenes Wort, im Gegensatze des Urbildes oder Originales; welches sich doch nicht in allen den Fällen würde gebrauchen lassen, worin das Wort Copie üblich ist. Der ...
Nachbilden , verb. reg. act. et neutr. welches im letztern Falle das Hülfswort haben erfordert. Etwas nachbilden, mit der vierten Endung der Sache, die in einem Ur- oder Vorbilde liegenden Züge auf eine andere Sache übertragen; im gemeinen Leben copiiren, welches ...
Nachbinden , verb. irreg. act. (S. Binden,) mit der dritten Endung der Person und der vierten der Sache, hinter jemanden her binden, so wohl in Ansehung der Zeit, als auch der Ordnung. Einem nachbinden, was er gebunden hat, noch einmahl binden ...
Nachbleiben , verb. irreg. neutr. (S. Bleiben,) welches das Hülfswort seyn erfordert, zurück bleiben. Sie konnten nicht alle mitkommen, es mußten einige nachbleiben. Ingleichen unterbleiben. Die Sache ist nachgeblieben.
Nachbohren , verb. reg. act. et neutr. im letztern Falle mit dem Hülfsworte haben. Einem nachbohren, hinter ihm her bohren, ingleichen, was er gebohret hat, nochmahls bohren.
Nachbrausen , verb. reg. act. hinter jemanden her brausen. Jeder Wind würde mir von den väterlichen Küsten Verwünschungen, nachbrausen, Less.
Nāchbrêchen , verb. irreg. neutr. (S. Brechen.) 1) Mit dem Hülfsworte seyn, hinter einer Person oder Sache her brechen. Als die Wand weggenommen wurde, brach die Decke nach. 2) Mit dem Hülfsworte haben, brechend nacharbeiten; in welchem Verstande dieses Wort im ...
Nachbrênnen , verb. irreg. neutr. (S. Brennen,) mit dem Hülfsworte seyn. Bey den Jägern brennet ein Gewehr nach, wenn der Schuß nach schon abgebranntem Zündpulver los gehet.
Nachbringen , verb. irreg. act. (S. Bringen,) mit der vierten Endung der Sache und der dritten der Person. Jemanden etwas nachbringen, hinter ihm her bringen. Ich will es ihnen schon nachbringen. Daher die Nachbringung.
Die Nachbrunft , plur. inus. bey den Jägern, die Zeit der Brunft der geringern Hirsche nach der gewöhnlichen Brunftzeit der stärkern.
Die Nachbrust , plur. die -brüste, bey den Fleischern, der hintere Theil der Brust eines geschlachteten Rindes; zum Unterschiede von der Vorbrust und dem Brustkerne.
Der Nachbürge , des -n, plur. die -n, in einigen Gegenden, ein Nahme des Rückbürgen oder Afterbürgen, welcher erst in Ermangelung des Hauptbürgen als Selbstschuldner angesehen wird.
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