Augustenburg [2]

[122] Augustenburg, Linie des holstein. Herzogshauses, der ältere Zweig der Linie Holstein-Sonderburg, wurde 1627 vom Herzog Ernst Günther, dem dritten Sohn des Herzogs Alexander von Holstein-Sonderburg, gestiftet und nach dem Schloß A.[122] auf Alsen benannt. Für den Fall des Erlöschens der königlichen Hauptlinie in Dänemark war die Linie A. in Schleswig-Holstein zunächst erbberechtigt, und zur Wahrung dieses Erbrechts und zugleich zur Bekämpfung der von Dänemark geplanten Einführung der weiblichen Erbfolge in Schleswig-Holstein, nahmen Herzog Christian von A. (geb. 1798) und sein Bruder Friedrich, Prinz von Noer (geb. 1800, gest. 1865 in Beirut), 1848 an der Erhebung der Herzogtümer teil. Nach dem unglücklichen Ausgang des schleswig-holsteinischen Krieges mit seiner Familie aus Dänemark und den Herzogtümern verbannt, trat Herzog Christian 30. Dez. 1852 in einem vom Deutschen Bundestag vermittelten Vertrag der Krone Dänemark alle seine auf der Insel Alsen und dem Festland gelegenen Besitzungen ab und verpflichtete sich, außerhalb des Königreichs zu leben, auch gegen die Bestimmungen des Londoner Protokolls über die Erbfolge im dänischen Gesamtstaat nichts zu unternehmen. Dafür empfing er eine Entschädigung von 1,500,000 Speziestaler sowie alle Überschüsse, die seit 1. Mai 1852 sich in den Kassen der Administration jener Güter angesammelt hatten. Der Herzog lebte seitdem bis zu seinem Tode (11. März 1869) meist auf Primkenau in Schlesien, verzichtete aber zugunsten seines Sohnes Friedrich auf seine Rechte als Chef des Hauses. Als König Friedrich VII. von Dänemark 15. Nov. 1863 starb, machte Herzog Friedrich Ansprüche auf die Regierung von Schleswig-Holstein geltend, nannte sich als Herzog von Schleswig-Holstein Friedrich VIII. und wurde auch von dem größten Teil der Bevölkerung der Herzogtümer sowie von der Mehrzahl der deutschen Fürsten anerkannt. Doch versäumte er, sich mit Preußen zu verständigen (näheres s. Friedrich [Schleswig-Holstein]), und der Krieg von 1866 nahm dem Hause A. jede Aussicht, in den Besitz Schleswig-Holsteins zu gelangen. Nach dem Tode des Herzogs Friedrich (14. Jan. 1880) wurde der bisherige Erbprinz, Ernst Günther (geb. 11. Ang. 1863), Bruder der Kaiserin Auguste Viktoria, Chef des herzoglichen Hauses, erhielt im Juni 1880 das Prädikat »Hoheit« und bekam 1885 auch einen Teil der Güter in Schleswig mit dem Schloß A. zurück.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 122-123.
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