Droste zu Vischering

[212] Droste zu Vischering, Klemens August, Freiherr von, Erzbischof von Köln, geb. 22. Jan. 1773 auf seinem Familiengut Vorhelm, unweit Münster, gest. 19. Okt. 1845 in Münster, ward 1798 Priester und 1807 Kapitelsvikar des Domstifts Münster. Nachdem Münster 1814 wieder preußisch geworden war, geriet D. bald mit der Regierung in Konflikt durch Nichtbeachtung der preußischen Deklaration hinsichtlich der gemischten Ehen, und weil er nach Errichtung der Universität Bonn und Anstellung des Bonner Professors Hermes verfügte, daß die Theologen seines Bezirks nur in Münster studieren dürften. Als die preußische Regierung letztere Verfügung für nichtig erklärte und die Tätigkeit der theologischen Fakultät zu Münster suspendierte, legte D. 1820 sein Generalvikariat nieder und zog sich zurück. Als sein älterer Bruder, Kaspar Maximilian (1770–1846), 1825 das Bistum Münster erhielt, ward er dessen Weihbischof, 1835 auch Erzbischof von Köln an des verstorbenen Spiegel Stelle, nachdem er dem preußischen Ministerium das Versprechen gegeben hatte, rücksichtlich der gemischten Ehen die Übereinkunft von 1834 aufrecht halten zu wollen. Doch nach der Besteigung des Stuhles erklärte er im September 1837, er werde auf Grund des päpstlichen Breves von 1830 ohne das Versprechen der katholischen Erziehung der Kinder nie eine katholische Trauung gestatten; denn die Übereinkunft von 1834 könne nur insoweit für ihn maßgebend sein, als sie mit dem päpstlichen Breve übereinstimme. Da alle Vermittelungsversuche erfolglos blieben, ward D. seines Amtes enthoben, 20. Nov. d. J. nach der Festung Minden abgeführt und begab sich von da 1839 auf sein Stammgut Darfeld. Unter Friedrich Wilhelm IV. übernahm endlich 1840 der Bischof Geissel von Speyer als Drostes Koadjutor die Verwaltung des Erzbistums. Sein kirchenpolitischer Standpunkt ist niedergelegt in seinen beiden Schriften: »Über die Religionsfreiheit der Katholiken bei der von den Protestanten zu begehenden Jubelfeier« (Münst. 1817) und »Über den Frieden unter der Kirche und den Staaten« (das. 1843). In gleicher Richtung mit dem ersten hat auch ein dritter Bruder, Franz Otto (1771–1826), über »Staat und Kirche« (Münst. 1817, 2. Aufl. 1838) geschrieben. Vgl. Muth, Klemens August D., Erzbischof von Köln (Würzb. 1874); Maurenbrecher, Die preußische Kirchenpolitik und der Kölner Kirchenstreit (Stuttg. 1881).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 212.
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