Droste

[452] Droste, altadeliges Geschlecht in Westfalen, in die Hauptlinien der D.-Hülshoff u. D. zu Vischering getheilt. Ausgezeichnete Namen sind: Kaspar Maximilian von D. zu Vischering, geb. 1770, wurde 1793 zum Priester, 1795 zum Weihbischofe von Münster consecrirt und zeichnete sich durch seine unermüdlichen Anstrengungen in seinem Amte aus, so daß Napoleon auf ihn aufmerksam wurde und ihn 1811 nach Paris zu der Versammlung der Bischöfe seines Reichs berief. In der 6. Sitzung aber erklärte D., das Concil müsse allererst die Freilassung des Papstes verlangen und alle Verhandlungen desselben müßten nach den canonischen Vorschriften der Kirche geschehen; er fand bei einigen franz. Bischöfen Unterstützung und der sich kundgebende Geist veranlaßte Napoleon, die Versammlung aufzulösen. 1825 wurde er zum Bischof von Münster erwählt; 1834 wurde er in Betreff der Angelegenheiten wegen der gemischten Ehen getäuscht und unterschrieb seinen Beitritt zu der bekannten Convention, sagte sich aber augenblicklich los, als er 1838 durch seinen Bruder Clemens August über den Sachverhalt unterrichtet wurde. 1843 feierte er sein Priester- und 1845 sein Bischofsjubiläum und st. 3. August 1846. – Clemens August von D.-Vischering, geb. 22. Januar 1773 zu Vorhelm bei Münster, Bruder des Vorigen, erhielt wie derselbe eine Erziehung wie sie dem ererbten ehrenfesten u. kirchlichstrengen Charakter eines edlen Geschlechtes gemäß war; außerdem wirkten Persönlichkeiten auf ihn wie die Fürstin Galitzin, Graf Leop. von Stolberg, Overberg, Katerkamp, Kellermann etc. Er studierte zu Münster Philosophie u. Theologie u. bereiste hierauf die Schweiz und Italien und empfing zurückgekehrt die Priesterweihe den 14. Mai 1798. Nachdem das Münsterland zuerst preuß., dann französisch geworden war, wählte das Domcapitel 1807 den 34jähr. D. zum bischöflichen Coadjutor, dieser mußte 1813 den Gewaltmaßregeln Napoleons weichen und zog sich in das Privatleben zurück; 1815 jedoch nach Napoleons Sturze publicirte er ein päpstliches Breve, welches alle Anordnungen Napoleons in Kirchensachen aufhob und ihm die Verwaltung der Diöcese [452] Münster übertrug, worein auch die Regierung nach einigem Widerstreben willigte. Er behauptete in dieser Stellung die Rechte der Kirche in Beziehung auf die Schule jeden Rangs und appellirte in dem bereits beginnenden Zwiste wegen der gemischten Ehen an den heil. Stuhl, als die einzige Macht, die ihm Weisungen zu ertheilen berechtigt sei. Das in der Folge von Preußen mit Rom abgeschlossene Concordat beendigte für einmal den drohenden Streit und 1820 zog sich Clemens August abermals in das Privatleben zurück u. trat auch nicht heraus, als er 1827 Weihbischof von Münster wurde. Unterdessen breitete sich die Hermesianische Lehre immer mehr aus, sie wurde durch ein päpstliches Breve als irrthümlich verurtheilt, von der Regierung aber protegirt; in Sachen der gemischten Ehen war Papst Pius VIII. in einem Breve von 1830 bis an die Gränze der möglichen Nachgiebigkeit gegangen, die Regierung aber hatte durch eine dem päpstlichen Stuhle verheimlichte Convention mit dem Erzbischof von Köln noch weitere Zugeständnisse erhalten und die Zustimmung der Bischöfe gewonnen, welche den Erzbischof zu seinem Vorgehen von Rom ermächtigt hielten; außerdem hatte sie eine geheime Instruction für die betreffenden Diöcesen erlassen, wie die Vorschriften des Breve und der Convention gehandhabt werden sollten. Im Jahre 1835 st. der Erzbischof von Köln und Clemens August antwortete dem Minister Altenstein auf die Anfrage, ob er als Erzbischof die von der Regierung mit dem verstorbenen Erzbischof in Gemäßheit des päpstl. Breves über die gemischten Ehen abgeschlossenen Uebereinkunft anerkennen und ihr entsprechend handeln wolle, bejahend, weil ihm die Art, wie die Uebereinkunft zu Stande gekommen, gänzlich unbekannt geblieben war. Am 1. Dezbr. 1835 wurde er nun zum Erzbischof von Köln erwählt und am 29. Mai 1836 inthronisirt. Bald nachher schritt er stufenweise aber entschieden mit seiner bischöfl. Autorität gegen die Theologie des Hermes ein u. als er die eigentliche Natur der Convention und Instruction erkannte, hielt er sich nur insofern an die Vorschriften derselben, als sie mit dem Breve übereinstimmten u. erklärte sich darüber unumwunden gegen die Regierung. Diese konnte ihn auf keine Weise dazu bringen, sich ihrer Manipulation des päpstl. Breves zu fügen und ließ ihn am 20. Nov. 1837 in der Stille gefangen nehmen u. auf die Festung Minden bringen. In einem Publicandum beschuldigte sie den Erzbischof, er habe in der hermesischen Sache strafwürdig gehandelt, die Verdrängung des wissenschaftlichen Studiums bezweckt, sein Versprechen wegen der gemischten Ehen nicht gehalten, Glaubenshaß gesäet, endlich seien unverkennbare Spuren vorhanden, daß seine Handlungsweise mit dem Einflusse zweier revolutionärer Parteien zusammenhänge. Dieses Verfahren der Regierung wurde dadurch in seiner Ungesetzlichkeit vollendet, als sie in einer »Darlegung« alle jene Anklagen wiederholte, aber dem in einer Festung Gefangenen den Prozeß nicht machte, wie das erste Gebot der Gerechtigkeit und Ehre verlangte. Deßwegen erhob sich in der kathol. Welt nur eine Stimme für den gefangenen Erzbischof, eine päpstl. Allocution sprach die gerechte Klage über ein solches Verfahren aus, selbst die protestant. Schriftsteller entsagten fast ohne Ausnahme der Vertheidigung der ministeriellen Maßregel, der päpstl. Stuhl überließ den diplomatischen Künsten des preuß. Gesandten von Bunsen gar keinen Spielraum, sondern veröffentlichte in einer »urkundlichen Darstellung« die Acten des obschwebenden Streites, Joseph v. Görres aber erhob sein mächtiges Wort in dem »Athanasius« u. den »Triariern«, während der »practische Jurist« ebenso ruhig als klar bewies, daß der Erzbischof in seinem vollen Rechte sei. Dessenungeachtet blieb derselbe bis im Frühjahre 1839 auf der Festung und erst als seine Gesundheit bedenklich erschüttert war, durfte er in Münster seinen Aufenthalt nehmen. Gegen Ende des Jahres 1841 erklärte der neue König Friedrich Wilhelm IV. dem Erzbischofe schriftlich, daß er denselben in keiner Weise im Verdachte der Theilnahme an politisch revolutionären Umtrieben habe [453] oder gehabt habe; gleichzeitig gab er den Verkehr der Bischöfe mit dem Papste frei und 1842 wurde durch Bayern und Oesterreich mit dem Erzbischof eine Uebereinkunft vermittelt, derzufolge Clemens August einwilligte, auf die persönliche Verwaltung des Erzbisthums zu resigniren und in dem Bischof Geißel von Speyer einen Coadjutor mit dem Recht der Nachfolge anzunehmen und denselben durch einen Hirtenbrief einzuführen. So hatte die Kirche gesiegt und Clemens August wird immer als der erste Held in dem neuen Kampfe für die Freiheit der Kirche genannt werden; denn die Folgen seines Kampfes haben weit über sein Erzbisthum hinaus, haben auf ganz Deutschland einen wunderbaren Einfluß geübt. – Nach seinem Siege lebte Clemens August zurückgezogen in Münster, reiste 1844 nach Rom, wich dem Purpur durch plötzliche Abreise aus u. st. zu Münster d. 19. Oct. 1845. – Clemens August war nicht nur ein unbeugsamer Charakter und ein scharfblickender, practischer Verstand, sondern zugleich ein edles Gemüth, dem Wohlthätigkeit Bedürfniß war; dies bewies er vielfältig, besonders aber durch Einführung »der barmherzigen Schwestern« in Münster, von wo aus sich dieses Institut in der Erzdiöcese allseitig verbreitet hat. Als Schriftsteller hinterließ er: »Ueber die Religionsfreiheit der Katholiken«; »Ueber das innere Gebet«; »die barmherzigen Schwestern«; »Ueber den Frieden unter der Kirche u. den Staaten«, Münster 1843.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 452-454.
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