Eisenbahn-Clearinghaus

[519] Eisenbahn-Clearinghaus (engl. Railway-Clearing-House), eine Vereinigung der Bahnen Großbritanniens und einiger Bahnen Irlands mit dem Sitz in London zum Zwecke gemeinsamer Einrichtungen für den durchgehenden Verkehr (innerhalb der genannten Länder) und insbes. zur Abrechnung der wechselseitigen Forderungen aus dem Personen- und Güterverkehr. Die gesetzlichen Verpflichtungen und Befugnisse des Railway-Clearing-House sind durch Parlamentsakte vom 25. Juni 1850 (Railway-Clearing-Act) geregelt. Vom E. ist unter anderm die Herstellung einer einheitlichen Güterklassifikation für die beteiligten Bahnen ausgegangen (s. Eisenbahntarife). Für den Personen- und Güterverkehr hat das E. allgemeine einheitliche Bestimmungen mit Gültigkeit für sämtliche am E. beteiligte Bahnen herausgegeben. Die Regelung der Konkurrenzverhältnisse und der Höhe der Tarifsätze ist den besondern Verbänden (s. Eisenbahnverbände) vorbehalten; doch ist für Gepäck und Pakete (parcels) auch der Tarifsatz, ebenso sind die Versicherungsprämien für Vieh, Güter und Pakete vom E. festgesetzt. In Verbindung mit dem E. steht eine besondere Zentralstelle, wo die Meldungen über überzähliges oder fehlendes Gepäck sowie auf den Bahnen verlorne und gefundene Gegenstände zusam menlaufen, und wo eine entsprechende Ausgleichung veranlaßt wird. Auch die Herausgabe einheitlicher Anweisungen für den Betriebsdienst auf allen am E. beteiligten Bahnen ist sein Verdienst. Zur Erledigung der umfangreichen Arbeiten des E. sind gegen 2000 Bedienstete erforderlich. Gleichwohl betragen seine Kosten kaum 3/4 Proz. des abgerechneten Gesamtbetrags. Vgl. »The Railway-Clearing-House, its object, work and results« (Lond. 1876); »Zeitung des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen« (1863, S. 26 ff., mit Übersetzung de r Railway-Clearing-Act); Reitzenstein, Über einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands (Berl. 1877). Für Deutschland und Österreich s. Eisenbahnabrechnungsstellen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 519.
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