Kamptz

[526] Kamptz, Karl Albert Christoph Heinrich von, preuß. Staatsmann, geb. 16. Sept. 1769 zu Schwerin in Mecklenburg, gest. 3. Nov. 1849 in Berlin, trat 1790 als Assessor der Justizkanzlei in mecklenburg-strelitzsche Dienste und wurde 1804 königlich preußischer Reichskammergerichtsassessor in Wetzlar. Nach Auflösung des Deutschen Reiches kurze Zeit Vizepräsident des Justizkollegiums in Stuttgart, half er bis 1809 in Wetzlar die noch übriggebliebenen allgemeinen Geschäfte des Reichskammergerichts erledigen und ward 1811 Mitglied des preußischen Kammergerichts, 1812 vortragender Rat im Departement der höhern und Sicherheitspolizei, 1817 Direktor des Polizeiministeriums sowie Mitglied des Staatsrats, 1824 Direktor der Unterrichtsabteilung im Kultusministerium, 1825 Direktor im Justizministerium, 1832 Justizminister. Als solcher war er mit der Fortführung der Gesetzrevision und der obersten Leitung der Justizangelegenheiten in den Rheinprovinzen beauftragt, trat aber im Februar 1842 mit Beibehaltung seiner Stelle im Staatsrat in den Ruhestand. K., eifrig in Verfolgung der demagogischen Umtriebe, verfaßte einen »Kodex der Gendarmerie« (Berl. 1815), der unter anderm bei dem Wartburgfest 1817 den Flammen übergeben wurde. Von seinen übrigen zahlreichen Schriften sind noch heute zu nennen: »Beiträge zum mecklenburgischen Staats- und Privatrecht« (Schwerin 1795–1805, 6 Bde.); »Zivilrecht der Herzogtümer Mecklenburg« (das. 1805–24, 2 Bde.); »Handbuch des mecklenburgischen Zivilprozesses« (Berl. 1810; 2. Aufl. von Nettelbladt, das. 1822); »Die Provinzial- und statutarischen Rechte in der preußischen Monarchie« (das. 1826–28, 3 Bde.); »Aktenmäßige Darstellung der preußischen Gesetzrevision« (das. 1842). Auch gab er die »Jahrbücher für die preußische Gesetzgebung« (Berl. 1814–44, 66 Bde.) und »Annalen der preußischen innern Staatsverwaltung« (das. 1817–39, 25 Bde.) heraus.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 526.
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