Städtetag

[830] Städtetag, ein Verband von Städten zur Pflege der Wohlfahrt der ihm angehörenden Gemeinwesen, zur Wahrung der gemeinschaftlichen Interessen der Städte und Ausbildung ihrer Verwaltungseinrichtungen. Bereits im J. 1879 hat der damalige Oberbürgermeister von Berlin und Reichstagspräsident v. Forckenbeck die Schaffung eines ähnlichen Verbandes geplant, allein erst anläßlich der 1903 in Dresden stattfindenden ersten deutschen Städteausstellung und eines hierbei abgehaltenen Deutschen Städtetages wurde der Forckenbecksche Gedanke wieder aufgenommen und führte zur Ausarbeitung der Satzungen, die im Spätherbst noch von fast allen in Betracht kommenden Städten und Städteverbänden angenommen wurden. Am 27. Nov. 1905 trat in Berlin der erste ordentliche Deutsche S. auf Grund dieser Satzungen zusammen. Nach diesen Satzungen ist der Deutsche S. in erster Linie als ein Verband der größern und mittlern Städte Deutschlands gedacht, da Städte unter 25,000 Einw. nicht selbständiges Mitglied sein können. Jedoch kann auch die kleinste Stadt indirekt dadurch Mitglied werden, daß sie Mitglied eines sonstigen Gemeindeverbandes ist und letzterer als solcher dem Deutschen S. beitritt, wozu er berechtigt ist, wenn ihm außer den direkten Mitgliedern des Deutschen Städtetages noch Städte mit zusammen 25,000 Einw. angehören. Augenblicklich gehören ihm fast alle in Betracht kommenden Städte Deutschlands an. Der Jahresbeitrag beträgt gegenwärtig 1,50 Mk. auf 1000 Einw. Der Deutsche S. sucht seiner Aufgabe durch zeitweilige Versammlungen und durch ständige Unterhaltung einer Zentralstelle mit Bücherei und Auskunftei gerecht zu werden. Die ordentlichen Tagungen haben mindestens alle drei Jahre in verschiedenen Orten stattzufinden (die nächste findet im Sommer 1908 in München statt), die außerordentlichen nach Bedarf und tunlichst in Berlin. Ein Hauptausschuß tritt zur Beratung solcher Fragen zusammen, für die nicht gerade die Einberufung des Deutschen Städtetages notwendig erscheint. Die Zentralstelle führt die laufenden Geschäfte, verwaltet die Geldmittel, sammelt alle Veröffentlichungen, die für die Aufgaben des Deutschen Städtetages irgend in Betracht kommen, zieht zweckdienliche Auskünfte ein und erteilt solche und stellt ihre umfangreiche Bücherei und Sammlungen zu Studienzwecken zur Verfügung. Ihr Hauptnutzen besteht aber vor allem darin, daß in ihr ein ständiger Mittelpunkt für die Bestrebungen des Deutschen Städtetages geschaffen ist, der alle einschlägigen Fragen genau und von einheitlichen Gesichtspunkten aus verfolgt und so für die ordentlichen wie außerordentlichen Tagungen das nötige Material sammelt und vorbereitet. Die Leitung dieser Zentralstelle steht unter dem Magistratsrat Dr. Schalhorn, ihr Sitz ist Berlin SO. 16, Am Köllnischen Park 8, ihr Organ die zwanglos und nach Bedarf erscheinenden »Mitteilungen der Zentralstelle des Deutschen Städtetages«. Außer diesem Deutschen S. bestehen noch sogen. Landesstädtetage mit Pflegung und Verfolgung mehr einzelstaatlicher Interessen in Bayern, Sachsen, Hessen und Elsaß-Lothringen und Provinzialstädtetage in größerer Menge.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 830.
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