Bad [2]

[138] Bad (in anderer Bedeutung), 1) der zum Baden taugliche u. dazu vorbereitete Stoff selbst; 2) ein zum Baden benutzbares u. überhaupt für einen Gesundheitszweck bestimmtes Mineralwasser, das häufig dann dem Ort seine Benennung gibt, wie Karlsbad; 3) so v.w. Badehaus; 4) (Chem.), mit flüssiger od. pulveriger Substanz gefülltes Gefäß, um einem in dasselbe in einem anderen Gefäße gestellten Körper, eine bestimmte mäßige u. gleichförmige Temperatur zu ertheilen. Nach der Substanz, mit welcher das das Bad enthaltende Gefäß angefüllt ist, unterscheidet man: Wasser-, Chlorcalcium-, Chlorzink-, Öl-, Aschen- u. Sandbad etc.; 5) ehemals das geschmolzene Metall; 6) allerhand Flüssigkeiten zu technischen Zwecken, bes. zum Färben (s.d.); so wie 7) zum Reinigen der ungesponnenen Wolle von Fett, letztere besteht aus Wasser mit Wein, Salz u. Pottasche: 8) (Maur.), so v.w. Kalkbad.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 138.
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