Bluhme

[903] Bluhme, 1) Friedrich, als Schriftsteller Blume, geb. 1797 in Hamburg, studirte Rechtswissenschaft u. bereiste Italien, wo er sich mit dem Quellenstudium des Römischen Rechtes befaßte. wurde Advocat in Hamburg, 1823 Professor in Halle, 1831 in Göttingen, 1833 Oberappellationsrath in Lübeck u. 1843 Professor in Bonn; er schr.: Iter Italicum, Berl. u. Halle 1824–36, 4 Bde., Das Kirchenrecht der Juden u. Christen, Halle 1826, 2. A. 1851; Grundriß des Pandektenrechts, ebd. 1829, 2. A. 1843; Mosaicarum et Romanarum legum collatio, Bonn 1833; Bibliotheca librorum manuscriptorum italica, Gött. 1834; u. gab heraus: Ordnung des Oberappellationsgerichts der vier Freien Städte, 1843; die westgoth. Antiqua, 1847; Encyklop. u. System der in Deutschland geltenden Rechte, Bonn 1847 ff.; Quellen u. Literatur des in Deutschland geltenden Strafproceßrechtes, ebd. 1854. 2) Christian Albert, dänischer Conferenzrath, Cabinetsminister u. Kammerpräsident, trat bei der Neugestaltung der Regierung im März, 1848 ins neue Cabinet u. übernahm das Zoll- u. Handelsministerium, was er bis Novbr. d. J. verwaltete. Im Januar 1852 wurde er mit der Bildung eines neuen Ministeriums betraut, übernahm das Ministerium des Auswärtigen u. wurde zugleich Premierminister für die Gesammtmonarchie Dänemark bis Decbr. 1854. Wegen Verletzung des Grundgesetzes (eigenmächtige Überschreitung des Finanzetats) wurde er mit seinen ministeriellen Collegen in Anklagestand versetzt; das Reichsgericht constituirte sich zu diesem Behufe, das Volksthing ging aber bei der Debatte über diesen Gegenstand am 21. Januar 1855 zur Tagesordnung über, u. das Reichsgericht sprach am 27. Februar 1856 sämmtliche Angeklagte frei. 1855 wurde er Director der Öresundzollkammer u. im Januar 1856 bei den Sundzollverhandlungen Vorsitzender.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 903.
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