Bukowīna

[440] Bukowīna (d.i. Buchenland), 1) österreichisches Kronland, grenzt im N. an Galizien, im O. an Bessarabien u. die Moldau, im S. an diesen. Siebenbürgen, im W. an letzteres u. Ungarn; gebirgig durch die Karpathen, bes. im westlichen Theile, bewaldet u. auch sumpfig; Flüsse: Dniestr, Pruth, Sereth, Suczava, Moldava u. Bistritza, welche sämmtlich das Land in südöstlicher Richtung durchfließen. Das Klima ist wegen der Karparthen u. des vorherrschenden Nordwestwindes rauh, aber nicht ungesund, endemische Krankheiten kommen nicht vor, u. Leute von mehr als 100jährigen Alter sind nicht selten. Producte: in den Gebirgen gedeihen nur Kartoffeln, Hafer u. Gerste, in den Thälern aber auch Obst, Wein u. Wassermelonen; an Metallen Silber, Kupfer, Eisen, Blei, in der Bistritza auch Gold; ferner Schwefel, Alabaster, Steinsalz, viele Mineralquellen, bes. im Thale von Dorna; von wilden Thieren gibt es Bären, Wölfe, Hirsche, Eber, Hafen, wildes Geflügel, sonst starke Pferde-, Schaf-, Rindvieh- u. Bienenzucht, welche Ausfuhrartikel an Pferden, Häuten, Wolle etc. liefert; außerdem treiben die Bewohner ergiebigen Bergbau u. Landbau; 189 QM. u. 380,800 Einw., u. zwar Ruthenen, Moldauer, Deutsche, Juden, Magyaren, Polen, Armenier u. Slowaken; in drei Dörfern auch Lipowauer, griechische Dissenters, welche 1783 unter Joseph II. vom Schwarzen Meere her einwanderten. Die B. zerfällt der Verwaltung nach in 6 Bezirkshauptmannschaften: Czernowitz, Kotzmann, Moldauisch-Kimpolung, Radautz, Suczava, Wisznitza; der Jurisdiction nach in 17 Bezirksgerichte unter dem Kreisgericht von Czernowitz. Nach der neuen, durch kaiserliches Patent vom 29. Septbr. 1850 bekannt gemachten Landesverfassung u. Landtagswahlordnung für das Herzogthum B., bleibt Czernowitz die Hauptstadt; an der Spitze der Landesverwaltung steht ein Landespräsident; in finanzieller Hinsicht bildet es mit Galizien u. Krakau ein Departement, in gerichtlicher Hinsicht mit dem östlichen Galizien ein Oberlandesgericht; der Landtag besteht aus 24 Abgeordneten, nämlich aus 7 Abgeordneten der Höchstbesteuerten, aus 5 Abgeordneten der durch die Wahlordnung bezeichneten, bes. wahlberechtigten Orte u. aus 12 Abgeordneten der übrigen Gemeinden. – Die[440] B. war ehemals eine Landschaft der Moldau zu beiden Seiten des Pruth (die westliche jetzt Theil des Königreichs Galizien); der Name stammt aus dem Kriege Stephans VI. von der Moldau gegen die Polen 1496, wo Stephan zwischen Pruth u. Dniester bei Chotim u. Czernowitz auf einem großen offenen Felde 20,000 Polen gefangen nahm, sie an den Pflug spannte u. das ganze 2 Meilen lange Schlachtfeld von ihnen umpflügen ließ, worauf er Buchensamen dahin säete, vgl. Moldau (Gesch.). Daraus wuchsen die schönen Buchenwälder, welche die Polen B. nannten. 1769 mit der Moldau erobert, wurde es 1774 zurückgegeben, aber in demselben Jahre von Österreichern besetzt u. in der Convention 1776 förmlich an Österreich abgetreten; bis zum Jahre 1849 gehörte es als Kreis Czernowitz zu Galizien, dann wurde es zu einem besonderen Herzogthm u. österreichischen Kronland erhoben; 2) Ober- u. Nieder-B., zwei Vasallendörfer im Kreise Wartenberg des preußischen Regierungsbezirks Breslau, Gesundbrunnen; 3) Colonie in der preußischen Grafschaft Glatz, dabei eine Menge freistehender, oft 15 Ellen hoher Felsenstücke; Gegend: das wilde Loch.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 440-441.
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