Chrisma

[94] Chrisma (gr.), 1) Salbe überhaupt; 2) (Chrisam), feierlich geweihtes Salböl zum Gebrauche bei der Spendung verschiedener Sacramente in der Griechisch- u. Römisch-katholischen Kirche. Der Gebrauch des Ch. entstand wahrscheinlich im 2. Jahrh. mit Bezug auf den Christennamen u. war im 4. Jahrh. schon allgemein. Es bestand ursprünglich aus Olivenöl, dem aber schon früh Balsam u. wohlriechende Stoffe beigemischt wurden. Die feierliche Weihe des Ch. geschah zu Ende des 4. Jahrh. vorzugsweise durch den Bischof od. einen, von ihm beauftragten Presbyter unter Gebet. Mit dieser Salbung, die Anfangs bei der Taufe, später auch bei Firmung u. Priesterweihe geschah, sollte angezeigt werden, daß der Getaufte zu einem Könige, der über sich u. seine Leidenschaften herrsche, zu einem Priest er, der Gott wohlgefällige Opfer in guten Thaten bringe, gesalbt werde u., wie die alten sich salbenden Kämpfer, ein guter Streiter Christi sein solle. In der Römisch-katholischen Kirche gibt es 3 Arten Ch.: für Täuflinge, für Katechumenen (aus reinem Olivenöl) u. eigentliches Ch. (Chrisam), zur Firmung, Priesterweihe, Letzten Ölung, Krönung, Einweihung von Kirchen u. Altären (aus Olivenöl u. Balsam). Dem Gefirmten wurde sonst nach verrichteter Handlung das Chrismale, ein weißes Tuch, um die Stirn gebunden u. erst nach 8 Tagen wieder abgenommen, um das Herabfließen u. die Profanation des Ch. zu verhüten. Der Bischof weiht es für seine ganze Diöcese jährlich am Grünen Donnerstage unter Assistenz vieler Geistlichen mit besonderen Feierlichkeiten. In der griechisch-katholischen Kirche geschieht dies durch die Patriarchen, für größere Kreise in der Charwoche in größeren Quantitäten, nicht jährlich, u. es werden viele andere noch, an 40, aromatische Ingredienzen dazu genommen zur Bezeichnung der Grade zur Ausübung aller Tugenden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 94.
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