Patriarch

[748] Patriarch (v. gr.), 1) Altvater, Haupt einer Familie; 2) (Erzväter), Stammväter der Geschlechter nach der Sündfluth, welche ein sehr hohes Alter erreichten; als P-en bei den Hebräern galten Abraham, Isaak u. Jacob (s.d.a. unt. Hebräer, Gesch.). Solche P-en wurden als Fürsten unter ihren Stämmen betrachtet u. ihre Regierungsform hieß die patriarchalische; Heidegger, De historia sacra Patriarcharum, Amst. 1667; Geschichte der P-en von Heß, Zür. 1776, 2 Bde.; 3) auf der Synode zu Nikäa wurden die Inhaber der Sprengel von Rom, Alexandria u. Antiochia wegen alten Herkommens, auf der Synode zu Constantinopel die des dortigen Sprengels u. zu Chalcedon die zu Jerusalem P-en genannt. Die P-en gaben den Metropoliten die Weihe, versammelten die Synoden u. bildeten in allen Rechtssachen wie in den wichtigsten kirchlichen Angelegenheiten die letzte Instanz. Die P-en von Antiochia u. Jerusalem verloren viel an Ansehen durch die Monophysitischen Streitigkeiten u. die Kämpfe mit den Arabern (vgl. Morini, Dissert. de Patriarch., Par. 1669; Janus, De orig. Patr., Wittenberg 1718). Die Patriarchalverfassung, welche sich zum Theil an die politische Verfassung des Römischen Reichs anschloß, brachte eine größere Einheit in die kirchliche Verwaltung, aber sie schadete der innern kirchlichen Entwicklung durch die Herrschsucht mancher P-en u. vermischte deren Rangstreitigkeiten mit den dogmatischen Kämpfen. Über den Streit der P-en in Rom u. Constantinopel, welcher von beiden der ökumenische P. sei, s.u. Papst (Gesch.). Jetzt besitzt die Römische Kirche außer dem Papst zwei P-en, in Venedig u. Aquileja; sie werden gewöhnlich Patriarchae minores genannt u. haben blos den Titel ohne jede Machtvollkommenheit; auch führt seit 1735 der Erzbischof von Lissabon den Patriarchentitel. Der P. von Constantinopel, welcher sich ökumenisch nennt, ist das Oberhaupt der Griechischen Kirche (s.d.) u. der übrigen P-en derselben. Er besitzt als hoher Staatsbeamter den Rang eines Pascha von drei Roßschweifen. Das Patriarchat in Rußland wurde von Peter dem Großen aufgehoben (s. Russische Kirche).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 748.
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