Nostitz u. Jänckendorf

[133] Nostitz u. Jänckendorf, 1) Gottlob Adolf Ernst von N. u. J., geb. 1765 zu See in der Oberlausitz; wurde 1785 wirklicher Finanzrath, nahm aber 1789 seinen Abschied, wurde 1792 Landesältester in der Oberlausitz u. Geheimer Finanzrath, 1804 Oberamtshauptmann, 1807 Oberconsistorialpräsident in Dresden, 1809 Conferenzminister u. 1816 Director der Landescommission. Er war Mitglied des Geheimen Conseils u. später des Geheimen Raths u. in den letzten Jahren vor 1831 Vorsitzender desselben, auch Director der Straf- u. Versorgungsanstalten, so wie auch mehrer Commissionen, so seit 1816 der Landescommission, der Commission zur Bearbeitung eines neuen Militärstrafgesetzbuches. 1831 trat er aus dem Staatsdienst, wurde nun Ordenskanzler u. st. 1836 auf seinem Gute Oppach in der Oberlausitz. Als Dichter unter dem Namen Arthur von Nordstern schr. er: Irene, Lpz. 1818; Sinnbilder der Christen, ebd. 1818; Hinterlassene Gedichte, herausgeg. von Ammon, ebd. 1840. 2) Eduard Gottlob von N. u. J., Sohn des Vor., geb. 1791 in Bautzen, wurde in Schulpforte gebildet, studirte in Leipzig u. Heidelberg die Rechte, trat dann 1813 in preußische Dienste unter die Infanterie des Lützowschen Corps, wurde dort Offizier, kam nach der Theilung Sachsens in sächsische Civildienste u. stieg durch die niederen Stufen durch zum Geheimen Finanzrath u. 1837 zum Minister des Inneren, welche Stelle er im Juli 1844 Kränklichkeit halber verließ u. sich auf sein Gut Oppach in der Oberlausitz zurückzog; doch wurde er später zum Mitglied des Staatsgerichtshofs gewählt, war auch Domherr zu Meißen u. Propst des Domcapitularcollegiums St. Petri in Bautzen u. vertrat auch auf mehren Landtagen das Hochstift Meißen als Bevollmächtigter; er st. 8. Febr. 1858 in Dresden. 3) Julius Gottlob von N. u. J., Bruder des Vor., war von 1840–1848 u. ist seit 1850 wieder königlich sächsischer Gesandter beim Bundestag.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 133.
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